Kaiserslautern – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag, 18. August 2016, die Sportstrafsache gegen den 1. FC Kaiserslautern verhandelt. Nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung konnte ein für den FCK durchaus positives Urteil erreicht werden und die ursprünglich auf 22.000 Euro festgelegte Strafe um 5.000 Euro reduziert werden.
Der 1. FC Kaiserslautern hatte fristgerecht Einspruch gegen das Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juli 2016 eingelegt. Dieses hatte den FCK wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bei den drei Fällen handelte es sich um einen „Flitzer“ beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016, auf Spieler geschüttetes Bier aus dem Zuschauerbereich in derselben Partie sowie Banner mit beleidigendem Inhalt beim Heimspiel gegen Rasenball Leipzig am 25. April 2016. Hinzu kam nun ein weiterer „Flitzer“ beim Heimspiel gegen Hannover 96 am 5. August 2016.
Im Urteil vom 18. August 2016 hat das Sportgericht letztlich eine Gesamtgeldstrafe von 17.000 Euro festgelegt. Dabei hat der Verein die Möglichkeit, bis 8.500 Euro davon in sicherheitspräventive Maßnahmen zu investieren. Die darüber hinaus verlängerte Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den FCK auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 bleibt bestehen.
Der FCK wurde bei den Verhandlungen vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Gries, den Vorstand für Finanzen und Organisation Michael Klatt sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh.
„Der Vorstand des FCK war und ist sich seiner Verantwortung in Bezug auf Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Fehlverhalten seiner Fans sehr bewusst. Das ursprünglich gegen unseren Verein ergangene Urteil konnten wir jedoch aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren. Wir werden weiterhin großen Wert auf eine gute Fanbetreuung und eine intensive Kommunikation mit unseren Anhängern legen. Das vorbildliche Verhalten der FCK-Fans bei den vergangenen Spielen in Brentfort und Würzburg gibt uns Anlass zur Hoffnung, uns solche Sportgerichtsverfahren wie heute zu ersparen. Unseren Fans muss bewusst sein, dass Geldstrafen oder mögliche Zuschauerteilausschlüsse derzeit das letzte sind, was unseren Verein weiter bringt“, so der FCK-Vorstandsvorsitzende Thomas Gries.
„Der bereits eingeschlagene Weg im Bereich Fan- und Sicherheitsarbeit sollte fortgeführt werden, damit der Verein seiner Verantwortung auch weiterhin gerecht wird“, erklärte FCK-Finanzvorstand Michael Klatt.
„Das ist ein gutes Urteil für den FCK, zumal auch ein weiterer aktueller Fall davon erfasst ist. Das DFB-Sportgericht hat die Argumente des FCK bei seiner Urteilsfindung angemessen gewürdigt und die Geldstrafe spürbar gesenkt“, bilanzierte Prof. Dr. Rainer Cherkeh die Verhandlung.
Der 1. FC Kaiserslautern und der DFB-Kontrollausschuss haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.