Frankenthal – Die Anmeldungen zur Schulaufnahme für das Erste Schuljahr 2017/2018 für Kinder, die in der Zeit zwischen 1. September 2010 und dem 31. August 2011 geboren sind, finden in der Zeit vom 12. September bis 23. September 2016 statt.
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, ihr Kind zur Anmeldung mitzubringen. Es hat an diesem Tag die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu der Schule zu bekommen.
Die Schulen teilen den Sorgeberechtigten in einem persönlichen Schreiben mit, zu welchem genauen Termin sie ihr Kind anmelden können. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und sofern ein Kindergarten besucht wird, eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen. Die Eltern unterrichten die Schulleiterinnen oder Schulleiter über eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des Kindes (§ 1 der Schulordnung für Grundschulen).
Für alle Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, findet ein 30 Minuten dauerndes Verfahren zur Feststellung von eventuellem Sprachförderbedarf statt.
Sollten Sorgeberechtigte bis zum 23.09.2016 keine Benachrichtigung erhalten haben, werden sie gebeten, sich mit der zuständigen Grundschule oder dem Bereich Schulen, Kultur und Sport, Abteilung Schulen der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) unter der Telefonnummer: 89-595, in Verbindung zu setzen.
Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder, die zwischen dem 1. September 2011 und dem 31. Dezember 2011 geboren sind, kann in der zweiten Februarhälfte 2017 erfolgen.