Steinfeld / Scheibenhardt – Nach derzeitigem Kenntnisstand soll der Radweg im südwestlichen Bienwald von Steinfeld über die Bienwaldmühle bis Scheibenhardt im Jahr 2017 in die Beschlussfassung gehen. Diese Information geht aus einer Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf eine „kleine Anfrage“ des Abgeordneten Martin Brandl hervor.
Da aufgrund von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren eine Überarbeitung der naturschutzfachlichen Konzeption erforderlich war, hatte sich das Verfahren über Jahre verzögert. Sobald nun die Obere Naturschutzbehörde und die Zentralstelle der Forstverwaltung der überarbeiteten Konzeption zugestimmt haben, sind ein Erörterungstermin in der zweiten Jahreshälfte 2016 und eine Beschlussfassung im Jahr 2017 vorgesehen.
Für den Bau des Radweges mit einer Gesamtlänge von rund elf Kilometern werden derzeit zwei eigenständige Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die beiden notwendigen Teilabschnitte gliedern sich in einen Abschnitt Steinfeld – Bienwaldmühle mit einer Länge von 5,8 Kilometern und einen Abschnitt Bienwaldmühle – Scheibenhardt mit einer Länge von 4,8 Kilometern. Voraussetzung für den Baubeginn sind die Schaffung des Baurechts und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Landeshaushalt (Gesamtkosten rund 4,3 Mio. Euro). Das kostenaufwendige Radewegeprojekt soll in ein zukünftiges Investitionsprogramm des Landes ab 2018 aufgenommen werden.
Hintergrund
Eine besondere Problematik bei Planung und Errichtung dieses Radweges ist die Tatsache, dass die Trassenführung durch ein FFH- und Vogelschutzgebiet (spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz) verläuft; erschwerend kamen weitere konfliktträchtige naturschutzfachliche und wasserrechtliche Probleme hinzu. Zum Beispiel müssen durch die Radwegelänge von elf Kilometern und dem somit großen Flächenverbrauch, geeignete Ausgleichsflächen nachgewiesen werden. Aus diesen Gründen waren in diesem ökologisch höchst sensiblen Umfeld umfassende landespflegerische Erhebungen und Untersuchungen erforderlich.
Ursprüngliche Planungen sahen vor, den Radweg zwischen Steinfeld, Bienwaldmühle und Scheibenhardt unmittelbar und straßenbegleitend östlich und nördlich neben der Landesstraße 545 zu bauen.
Im Zuge der Planung forderte insbesondere das Forstamt Bienwald, dass der Radweg entlang der wind- und sonnenabgewandeten Süd- und Westseite der L 545 geführt werden sollte, um Windwurfgefahren und zu starke Untersonnung der Bestände zu reduzieren.
Sowohl die SGD Süd als Obere Naturschutzbehörde als auch die Landwirtschaftskammer hatten außerdem Bedenken aufgrund der Flächenversiegelung und forderten daher einen Ausbau in Schotterbauweise. Bedenken bestanden auch hinsichtlich Umfangs und Lage der Ausgleichflächen.
Bereits 2007 hatten die Gremien des Landkreises die Forderung nach einem Radweg von Steinfeld über die Bienwaldmühle nach Scheibenhardt erhoben. Landrätin Theresia Riedmaier hatte stets die dringende Notwendigkeit dieser Radwegeverbindung betont und sich für eine zügige Projektabwicklung eingesetzt. Sie bedauert die Dauer des Verfahrens.
„Leider sind meine Einfluss- und Wirkungsmöglichkeiten äußerst begrenzt. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass dieser wichtige Radweg durch den Bienwald doch in absehbarer Zeit verwirklicht werden kann“.