Heidelberg – Durch die derzeitige Wetterlage steigt die Waldbrandgefahr in den baden-württembergischen Wäldern stark an. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg und das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bitten die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Waldbrandgefahr besteht laut der Forstbehörden vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar.
Waldbrand schnell melden
Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.
Ergänzend: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesbetriebs ForstBW unter www.forstbw.de. Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie im Internet unter www.dwd.de/waldbrand.