Hessen – Die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales – Versorgungsämter – stellen in Kürze auf ein neues EDV-Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht um.
Begonnen wurde mit dem Amt für Wiesbaden. In der Zeit vom 01.09.2016 bis 05.09.2016 erfolgt die Umstellung im Versorgungsamt Darmstadt.
Die anderen hessischen Versorgungsämter folgen bis Ende des Jahres im zeitlichen Abstand.
In der Zeit vom 01.09. bis 09.09.2016 keine Ausstellung von Dokumenten möglich
An den Tagen der EDV-Umstellung (01.09.2016 bis 09.09.2016) können weder Ausweise noch Beiblätter zur Inanspruchnahme der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr ausgestellt werden. Auch Einzahlungen sind nicht möglich.
In der Folgezeit ist ebenfalls mit erheblichen Einschränkungen im Dienstbetrieb und mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Von persönlichen Vorsprachen und telefonischen Rückfragen ist möglichst abzusehen.