Lampertheim (ots) – Ein bislang noch unbekannter Täter hat in der Nacht zum Montag (29.08.) eine Spielhalle in Lampertheim überfallen.
Im Zuge der Fahndung der Polizei flüchtete ein 30-Jähriger Autofahrer vor einer Polizeistreife und konnte schließlich festgenommen werden. Die Beamten schließen ihn nach derzeitigem Stand aber als Täter aus.
Gegen 1.30 Uhr betrat ein Maskierter nach ersten Ermittlungen die Spielothek in der Gaußstraße. Im Eingangsbereich bedrohte er eine Kassiererin mit einer Schusswaffe und ließ sich mehrere Hundert Euro der Tageseinnahmen aushändigen, bevor er zu Fuß die Flucht ergriff. Laut Zeugenaussage war er circa 1,70 bis 1,75 Meter groß, schlank und sprach akzentfreies Deutsch. Er trug dunkle Kleidung, hatte eine Bauchtasche um die Hüfte und das Gesicht hinter einer „Anonymous“ verborgen.
Bei der sofort eingeleiteten Großfahndung wurde eine Polizeistreife auf das Auto eines 30-Jährige aufmerksam, der bei Erblicken der Polizisten umgehend die Flucht ergriff. Die Beamten folgten dem Fliehenden durch das Stadtgebiet von Lampertheim bis in die Biedensandstraße. Hier verließ der Fahrer, der aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis stammt, seinen Wagen und sprang in den Rhein. Mit Unterstützung eines Polizeihubschraubers sowie weiterer Polizeistreifen, unter anderem aus dem benachbarten Polizeipräsidium Mannheim, konnte er schließlich im Bereich eines Steges festgenommen werden. Im Rahmen der Ermittlungen der Heppenheimer Kriminalpolizei kommt er als Tatverdächtiger für den Überfall nicht in Betracht. Der Grund für sein Verhalten ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und wahrscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Die Ermittlungen zu dem unbekannten Räuber dauern weiterhin an. Zeugen, denen der Beschriebene vor der Tat oder bei seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten, sich mit dem Kommissariat 10 unter der Rufnummer 06252/706-0 in Verbindung zu setzen. Ob ein Zusammenhang mit einer weiteren, gleichgelagerten Tat in Zwingenberg besteht, müssen die weiteren Nachforschungen zeigen.