Mannheim – Das Turmcafé im Turm des Stadthauses N 1 ist seit Freitag, 26. August 2016, aufgrund von Mängeln im Brandschutz vorläufig geschlossen. Aktuell finden Gespräche zwischen dem Eigentümer des Turmcafés, der Landesbank Baden-Württemberg, dem Pächter und der Stadtverwaltung zum Betrieb des Cafés und zur ausgesprochenen, vorläufigen Nutzungsuntersagung statt.
Die Stadtverwaltung hat sich zu diesem Handeln entschlossen, nachdem ein aktuelles Brandschutzgutachten Maßnahmen am Turm gefordert hatte. Dieser brandschutztechnische Maßnahmenkatalog ist in diesem Ausmaß im laufenden Betrieb nicht umsetzbar, daher die vorläufige Nutzungsuntersagung. Die Nutzungsuntersagung wurde vom Pächter umgehend ausgeführt. Die Umsetzung der Maßnahmen muss nun durch den Eigentümer des Turmcafés eingeleitet werden. Die Stadtverwaltung wird für die weiteren Schritte für alle Parteien beratend zur Verfügung stehen. Des Weiteren hat die Verwaltung dem Pächter weitere Unterstützung in dieser Situation, insbesondere bei der Suche nach einer möglichen und kurzfristigen Ersatzfläche, zugesagt. Gleichzeitig steht die Bundesagentur für Arbeit kurzfristig für die betroffenen Mitarbeiter des Turmcafés zur Verfügung.