Mainz – Das neue künstliche Hüftgelenk knirscht, das Brustimplantat besteht aus billigem Industriesilikon oder es gibt nach einer Operation Anzeichen, dass diese nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Schnell steht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler im Raum. Mehr als 150 Versicherte aus Rheinland-Pfalz haben sich 2015 bei der Techniker Krankenkasse (TK) wegen eines vermuteten ärztlichen Fehlers gemeldet, wie die TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz heute berichtet.
Allein 55 vermutete Fälle traten im chirurgischen Bereich auf. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 16 Verdachtsfällen, gefolgt von den Gynäkologen und Orthopäden (jeweils 15 Verdachtsfälle). Im vergangenen Jahr hat die TK bundesweit 14 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Falschbehandlungen zurückgefordert.
Erst mit dem Arzt sprechen
Mit einer neuen Broschüre gibt die Techniker Krankenkasse (TK) allen Versicherten einen Leitfaden an die Hand, was sie im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers tun können und welche Rechte sie haben.
Generell sollten Betroffene zuerst das Gespräch mit dem Arzt suchen. Werden die Zweifel nicht ausgeräumt, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Anneliese Bodemar, Leiterin der TK-Landesvertretung in Rheinland-Pfalz: „Sollte sich in den Gesprächen mit der Kasse ein Verdacht auf einen Behandlungsfehler erhärten, wird zunächst ein unabhängiges ärztliches Gutachten benötigt. Die TK kann dieses kostenfrei für den Patienten in Auftrag geben. Ist daraufhin eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann der Patient entscheiden, ob er seine Ansprüche vor einem Zivilgericht geltend macht.“
„Sicherheit und Qualität haben in der medizinischen Versorgung einen hohen Stellenwert“, erklärt Anneliese Bodemar weiter. „Aus unserer Sicht ist es wichtig, die Sicherheitskultur im Gesundheitswesen weiter auszubauen. Doch trotz aller sichernden Maßnahmen werden sich Behandlungsfehler nie vollständig vermeiden lassen“, so die rheinland-pfälzische TK-Chefin. Mit Fehlern solle deshalb konstruktiv umgegangen werden mit dem Ziel, daraus zu lernen und präventive Maßnahmen abzuleiten.
Die Broschüre steht allen Interessierten zum Download zur Verfügung (Link)