Rhein-Neckar-Kreis – Durch die gute Konjunktur sowie die geringen Zinsen boomt die Baubranche. Im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis häufen sich die Neuanträge auf Baugenehmigung. So wurden in diesem Jahr bereits etwa 1150 Anträge beim Baurechtsamt vorgelegt. Aus Sicht des Bauherrn ist eine schnellstmögliche Abwicklung des Genehmigungsverfahrens gewünscht. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern, gibt die Baurechtsbehörde einige hilfreiche Tipps für Antragsteller.
Alle für die Durchführung des Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahrens erforderlichen Unterlagen sind bei der Gemeinde einzureichen. Hierzu gehören vor allem das Antragsformular, der Lageplan, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung, die Darstellung der Grundstücksentwässerung, die bautechnischen Nachweise oder die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis sowie die Benennung des Bauleiters. Ist die Gemeinde nicht selbst Baurechtsbehörde, was im Rhein-Neckar-Kreis auf 38 Gemeinden zutrifft, werden die Unterlagen dort in dreifacher Ausfertigung benötigt.
Sofern mehrere Fachbehörden am Verfahren zu beteiligen sind, empfiehlt es sich, auch entsprechend mehr Fertigungen vorzusehen, damit alle gleichzeitig parallel beteiligt werden können.
„Unvollständige oder nicht den Verfahrensbestimmungen entsprechende Bauvorlagen sind die Hauptursachen für mögliche Verzögerungen des Genehmigungsverfahrens“,
erklärt Dr. Joachim Stemmle, stellvertretender Leiter des Baurechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Leider stelle die Kreisverwaltung fest, dass deutlich mehr als die Hälfte der Anträge davon betroffen sei. Die Bearbeitungsfrist und die Beteiligung der Fachbehörden beginnen jedoch erst, wenn die Antragsunterlagen komplett sind.
Brandschutzgutachten bei größeren Bauvorhaben
Sind die Mängel gravierend, kann sich das Verfahren unnötig in die Länge ziehen.
„Dies lässt sich vor allem vermeiden, indem man schon zu Beginn die Planung qualifizierten Fachleuten überlässt“,
empfiehlt Dr. Stemmle. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben könne es auch sinnvoll sein, bereits mit dem Bauantrag ein Brandschutzgutachten vorzulegen. Ebenso wichtig seien die bei geplanten Abweichungen von baurechtlichen Normen erforderlichen Dispensanträge.
Nachbarliche Zustimmung vorher einholen
Im Baugenehmigungsverfahren ist unter anderem eine Nachbarbeteiligung vorgeschrieben. Wenn man als Bauherr die nachbarliche Zustimmung schon bei der Einreichung des Bauantrags mitschickt, kann man auch hier Zeit einsparen. Diese Beteiligung sollte durch die Unterschrift der Nachbarn auf den Planfertigungen erfolgen. Es ist ebenso von Vorteil, die Entwässerungsunterlagen gleich zu Beginn mit dem Bauantrag bei der Gemeinde abzugeben, da erst nach erfolgter Prüfung der Entwässerung die Bebauung erfolgen kann. Eine Planung, bei der Vollständigkeit und Qualität der Bauvorlagen stimmen und alle baurechtlichen Vorschriften berücksichtigt sind, ist laut Baurechtsbehörde die beste Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrags.