Neustadt an der Weinstraße, 31.08.2016, 10:50 Uhr, Hetzelgalerie, Tiefgarage – Eine PKW-Fahrerin aus Deidesheim hatte ihr Fahrzeug am gestrigen Morgen in der Tiefgarage der Hetzelgalerie abgestellt. Als sie nach ihren Erledigungen wieder zu ihrem Fahrzeug zurück kam, musste sie feststellen, dass dieses an der Seite frische Beschädigungen aufwies.
Der hinzugezogenen Polizeistreife fiel sofort auf, dass das neben dem beschädigten PKW abgestellte Fahrzeug auffällig schief in der Parklücke stand. Bei genauer Betrachtung stellten die Beamten an diesem Fahrzeug ebenfalls frische Unfallschäden fest, die mit dem Schadensbild des geschädigten Fahrzeugs übereinstimmten.
Die verantwortliche Fahrerin des unfallverursachenden PKWs aus Lambrecht konnte somit recht schnell ermittelt werden.
Der Sachschaden wird von der Polizei auf 1200 Euro geschätzt.
Die Unfallverursacherin muss sich nun wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort verantworten müssen, da sie Ihrer Pflicht als Unfallbeteiligte nicht nachkam und die Geschädigte über den Unfall informierte bzw. alternativ die Polizei verständigte.