Frankfurt am Main – Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat am 2. September 2016 dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 872 „Lyoner Straße“ zugestimmt. Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung wird damit neues Planungsrecht auch für den westlichen und südlichen Teil der Bürostadt Niederrad geschaffen. Für den östlichen Teil ist bereits seit Ende 2014 der Bebauungsplan Nr. 885 „Hahnstraße“ rechtsgültig. „Ich freue mich sehr, dass wir die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass nun bald Umstrukturierungen im Gesamtareal möglich sind und aus der monostrukturell geprägten Bürostadt ein modernes, lebendiges und gemischt genutztes Arbeits- und Wohnquartier wird“, sagt Planungsdezernent Mike Josef. „Das ist ein echter Meilenstein. Insbesondere werden wir darauf achten, dass neben der Nutzungsmischung auch die soziale Durchmischung stimmt – ein Thema, das auch auch künftig immer wichtiger wird.“
„Die Umwandlung der Bürostadt Niederrad zu einem gemischten Quartier ist ein anspruchsvolles Konversionsprojekt, das durch das Forschungsprogramm ‚Experimenteller Wohnungs- und Städtebau‘ ExWoSt vom Bund gefördert und wissenschaftlich begleitet wird. Die Umstrukturierung findet bundesweit Beachtung“, berichtet Planungsdezernent Josef. „Was aber viel wichtiger ist: Hier kann relativ kurzfristig Wohnraum für etwa 6.000 Menschen entstehen.“ Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lyoner Straße“ wird ein Potenzial von circa 1.800 Wohneinheiten für rund 3.600 Bewohner erwartet, beim Bebauungsplan „Hahnstraße“ sind es rund 1.200 Wohneinheiten für etwa 2.400 Bewohner. Durch Umnutzung, Neubau und Nachverdichtung können somit in der gesamten Bürostadt rund 3.000 Wohneinheiten entstehen, gegebenenfalls sogar deutlich mehr.
„Um zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine allgemeine Zulässigkeit der Wohnnutzung auch im westlichen und südlichen Bereich der Bürostadt Niederrad zu schaffen, haben wir die Beratung und Beschlussfassung im Magistrat beschleunigt. Damit können wir das hohe Interesse von Projektentwicklern und Eigentümern zur Umsetzung von Wohnungsbau nutzen“, berichtet Josef. „Da die Bauberatung bereits parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgt ist, hat schon jetzt eine Vielzahl von Projekten die Bauantragsreife erreicht. Dringend benötigte Wohnungen entstehen und zugleich wird leerstehender Gewerberaum abgebaut.“
Das circa 61,4 ha große Plangebiet ist überwiegend dem Stadtteil Schwanheim sowie im Osten Niederrad zugeordnet. Es wird im Osten durch die Lyoner Straße, Anliegergrundstücke auf der Westseite der Saonestraße und einen Bahndamm, im Süden durch den Stadtwald, im Westen durch Kleingärten und das Gewerbegebiet an der Colmarer Straße sowie im Norden durch weitere Kleingärten und das Heizkraftwerk Niederrad begrenzt. Der angrenzende Bebauungsplan Nr. 885 „Hahnstraße“ umfasst weitere 24,7 Hektar im östlichen Teil der Bürostadt.
„Die Bürostadt hat außerordentlich günstige Rahmenbedingungen als Wohnstandort“, ist Planungsdezernent Josef überzeugt. „Durch die Lage zwischen Flughafen und Innenstadt, die sehr gute Anbindung durch Autobahn und S-Bahn, bestehende Nahversorgungseinrichtungen, vorhandene soziale Infrastruktur im Stadtteil Niederrad, die aufgelockerte Bebauungsstruktur mit großen Grünflächen sowie die räumliche Nähe zu Stadtwald und Main ist das Areal sehr gut für den Wohnungsbau geeignet. Die Büronutzung wird aber als wesentliches Merkmal des Quartiers auch zukünftig zulässig bleiben.“