Kreis Mainz-Bingen – Dass sich immer mehr Bürger für einen kleinen Waffenschein interessieren, macht sich auch bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bemerkbar: Die Abteilung Sicherheit und Ordnung stellte seit Jahresbeginn bereits 350 kleine Waffenscheine aus, 50 weitere Anträge sind in Bearbeitung. Ein Anstieg ließ sich bereits 2015 beobachten, als 110 kleine Waffenscheine ausgestellt wurden – gut doppelt so viele wie in den Jahren zuvor.
Auch wenn bei Antragsstellung nicht abgefragt wird, wieso die betreffenden Bürger einen kleinen Waffenschein wünschen, entsteht bei den Abteilungsmitarbeitern oftmals der Eindruck, dass Sicherheitserwägungen ausschlaggebend sind. Die Entwicklung ist durchaus kritisch zu sehen: „Das Tragen einer Waffe führt selten zur Entschärfung einer tatsächlichen oder vermeintlichen Gefahrensituation“, erklärt Sachbearbeiter Manfred Fels. „Die Gefahr, dass ein Mensch aufgrund einer Fehleinschätzung verletzt wird, ist denkbar groß“. Zudem berechtigt der kleine Waffenschein ohnehin nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und ist mit einigem Aufwand verbunden: Zur Antragsstellung werden unbeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungsnahme des Landeskriminalamtes sowie der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eingeholt. Außerdem werden 50 Euro erhoben. Des Weiteren müssen sich Inhaber eines kleinen Waffenscheines alle drei Jahre einer sogenannten Regelüberprüfung unterziehen, die 30 Euro kostet.