Bad Kreuznach – Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Bad Kreuznach (AWB) informiert darüber, dass ab dem 30. September Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, als gefähr-licher Abfall eingestuft sind und separat erfasst und gesondert entsorgt werden müssen.
Von der Neuregelung sind insbesondere Dämmmaterialien aus Polystyrol (EPS und XPS), z. B. bekannt unter den Handelsnamen Styropor bzw. Styrodur, sowie Schaumstoffe aus Polyurethan betroffen.
Da eine Überprüfung auf das problematische Flammschutzmittel HBCD bei der Anlieferung nicht möglich ist, muss die Regelung auf alle alten Wärmedämmstoffe aus Polystyrol oder Polyurethan angewandt werden.
Die Abgabe alter Wärmedämmstoffe ist nur von Privathaushalten auf den Wertstoffhöfen Bad Kreuznach, Hochstetten-Dhaun und Meisenheim möglich. Die Dämmmaterialien müssen separat, d. h. nicht vermischt mit anderen Abfällen, übergeben werden.
Die Abgabe auf den Wertstoffhöfen Bad Sobernheim und Waldlaubersheim ist generell nicht mehr möglich.
Eine Entsorgung der von der Neuregelung betroffenen Dämmstoffe über die Restabfalltonne ist zukünftig nicht mehr zulässig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um entsprechende Beachtung.
Hinweis: Styropor-Verpackungen sind nicht betroffen. Sie gehören wie gewohnt in die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack.
Bei Fragen hilft die Abfallberatung, Telefon 0671/803-1954, weiter.