Saarbrücken, Kaiserslautern, Landau (ots) – Vom 19. bis 20. September kontrollierte das Hauptzollamt Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz insgesamt knapp 1.100 Arbeitnehmer, die im Einzelhandel beschäftigt sind.
Das Hauptaugenmerk lag auf Supermärkten und Discountern.
Es wurden insgesamt 152 Arbeitgeber geprüft. Ziel der Überprüfungen war die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. An den Standorten Kaiserslautern, Landau und Saarbrücken waren im Laufe der zweitägigen Kontrollmaßnahme insgesamt 70 Zöllner im Einsatz.
Im Rahmen der Kontrollen haben sich bisher folgende Verdachtsmomente ergeben:
- 19 x Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266 a Strafgesetzbuch; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
- 7 x Mindestlohnverstoß
- 4 x Leistungsbetrug
- 1 x ausländerrechtlicher Verstoß
Die Beschäftigten wurden unter anderem zu ihrem Arbeitgeber, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Lohn und den Arbeitszeiten befragt. Im Rahmen der Auswertungen wird entschieden, ob sich eine Geschäftsunterlagenprüfung der jeweiligen Unternehmen anschließt.
Die Auswertung der Überprüfungen dauert noch an.
Die Kontrollen des Hauptzollamts Saarbrücken waren Teil der bundesweit durchgeführten Prüfungen im Einzelhandel.