Heidesheim (ots) – Einen längeren, nicht geplanten Aufenthalt auf der Rastanlage Heidenfahrt-Nord musste eine 14-köpfige Tanzgruppe nach ihrem Auftritt in Mainz hinnehmen.
Die Gruppe war mit einem 17-sitzigen Bus auf der Rückfahrt nach Nordrhein-Westfalen, als der Bus einer Verkehrskontrolle durch die Autobahnpolizei Heidesheim unterzogen wurde. Hierbei wurden jedoch derart viele Mängel und Beanstandungen festgestellt, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich war.
Durch den Busfahrer wurden Ersatzfahrzeuge und Fahrer aus dem Raum Bonn geordert, die gegen 18:00 Uhr die Tanzgruppe in die Heimat bringen konnten. Der Fahrer des Busses war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Daneben besaß, bzw. besitzt nicht die vorgeschriebene Fahrerkarte für ein EG-Kontrollgerät, das Unternehmen war im Kontrollgerät nicht angemeldet und die erforderlichen Genehmigungsurkunde für den vorgegebenen Gelegenheitsverkehr konnte nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus war das Kontrollgerät (erforderlich für die personenbezogenen Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten) letztmals im Jahr 2012 geprüft worden.
Auf den Fahrer kommen jetzt einige Probleme zu. Neben einem Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gehen entsprechende Berichte an das Gewerbeaufsichtsamt und die zuständige Kreisverwaltung. Der Tanzgruppe wird der Aufenthalt auf der Rastanlage sicherlich in Erinnerung bleiben.