Am 19. und 20. September 2016 führten rund 2.800 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Einzelhandel durch. In nahezu 5.300 Objekten befragten die die Zöllnerinnen und Zöllner rund 33.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Überprüfung der Pflichten nach dem Mindestlohngesetz. Dabei wurden in Einzelhandelsgeschäften und Einzelhandelsketten keine wesentlichen Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt.
In einigen Fällen wurden ausländerrechtliche Verstöße, Urkundenfälschung, Leistungsbetrug und das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen aufgedeckt.
Insgesamt hat der Zoll 83 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet, davon 34 Straf- und 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Gegenstand der Strafverfahren sind Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung.
In circa 1.350 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich.