Mendig / Koblenz – Aufgrund einer anonymen Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft Koblenz geprüft, ob gegen die Veranstalter des Festivals „Rock am Ring“ oder Verantwortliche der zuständigen Genehmigungsbehörde Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung aufzunehmen sind. Dies ist nach den hier bisher bekannten Umständen nicht der Fall.
Die Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen einschließlich des Sicherheitskonzepts und des „Alarmplans Unwetter“ hat keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen strafbarer Handlungen ergeben. Es bestehen weder Anhaltspunkte dafür, dass das Sicherheitskonzept unzulänglich gewesen ist noch die Verantwortlichen die danach erforderlichen Maßnahmen bei dem am ersten Festivaltag eingetretenen Unwetter nicht eingehalten oder die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes nicht ausreichend beachtet haben. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass Veranstaltungsbesucher im Fall einer Warnung vor einem drohenden Unwetter auch selbst eine Verantwortung dafür tragen, sich drohenden Gefahren zu entziehen, soweit dies nach den Umständen der Veranstaltung möglich ist. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte liegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Veranstalter oder der Genehmigungsbehörde Sorgfaltspflichtverletzungen zur Last zu legen sind, die den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen.