Ludwigshafen – Immobilieneigentümer in Deutschland dürfen sich freuen: In Kürze tritt eine Änderung des Meldegesetzes in Kraft, die mit weniger Bürokratie im Verwaltungsbereich verbunden sein wird. Nur knapp ein Jahr nach der Einführung ist das Gesetz aus dem letzten Jahr damit bereits wieder hinfällig.
Mussten Eigentümer ihren Mietern beim Wohnungswechsel bislang sowohl den Einzug als auch den Auszug bestätigen, gibt es diesbezüglich eine Neuerung: Vermieter sind ab November 2016 nur noch dazu verpflichtet, ihren Mietern eine einzige Bescheinigung beim Einzug auszustellen, damit diese das Dokument zur Neuanmeldung beim Einwohnermeldeamt vorlegen können.
Wolfgang Ries, stellvertretender Vorstand vom Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.:
„Das einmalige Erstellen einer Vermieterbescheinigung bei Einzug zur Weitergabe an das Einwohnermeldeamt kann sinnvoll sein, um die Gefahr vor Scheinanmeldungen in Deutschland zu senken. Der doppelte bürokratische Verwaltungsaufwand bei An- und Anmeldung seit Inkrafttreten 2015 stand allerdings in keinerlei Verhältnis zum erhofften Nutzen. Wir begrüßen deshalb die Entscheidung der Bundesregierung zur Gesetzänderung.“
An Behörden ist künftig auch eine elektronische Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung möglich, Mietern muss die Bescheinigung jedoch weiterhin in Schriftform ausgehändigt werden.
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz verabschiedet; die Neuregelung tritt bereits zum 01.11.2016 in Kraft.