Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein (ots) – Ein größeres Fahrzeug hat am Mittwochvormittag eine Sandsteinmauer in Aschbach in der Bachstraße beschädigt.
Der Eigentümer stellte Anstoßspuren als auch blauen Lackabrieb an seiner Gartenmauer fest. Es wird vermutet, dass es sich bei dem Unfallverursacher um einen LKW-Fahrer handelt.
Eine weitere Unfallflucht ereignete sich am Mittwochnachmittag in Medard. Dort streifte ein unbekannter Fahrer einen in der Hauptstraße ordnungsgemäß abgestellten PKW. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt fort, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen beobachteten einen beige oder goldfarbenen japanischen Kleinwagen, der von einem etwa achtzigjährigen Mann gelenkt wurde.
Durch Hinweise von aufmerksamen Bürgern und Spuren, die am Unfallort hinterlassen werden, gelingt es der Polizei mitunter die Unfallverursacher zu ermitteln. Auch haben nachfolgende Fahrzeugführer in der Vergangenheit durch Mitteilung des Kennzeichens oder Standort des Flüchtigen über die Freisprechanlage ihres Mobiltelefons der Polizei mitgeteilt und so die Ermittlungen erleichtert.
Eine Unfallflucht stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist im § 142 des Strafgesetzbuches geregelt und sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wer durch einen Unfall einen Schaden verursacht, ist verpflichtet, sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Zunächst durch Warten, bis ein Geschädigter am Unfallort eintrifft. Sollte eine zumutbare Wartezeit überschritten werden, so muss der Fahrer nach Möglichkeit seine Personalien am Unfallort hinterlassen oder die zuständige Polizeidienststelle über seine Unfallbeteiligung informieren. Wer einen Unfall beobachtet, bei dem sich der Verursacher nicht um die Schadensregulierung kümmert, soll sich in jedem Fall bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle melden. In Lauterecken ist die Polizei unter 06382 911-0 erreichbar.