Pfeffelbach – Nach dem tödlichen Sturz oder Sprung eines 43-Jährigen Mannes aus dem Landkreis Kaiserlautern am Samstagnachmittag in den Steinbruchsee liegt das vorläufige Ergebnis der Obduktion vor. Danach hatte der Mann schwere Kopfverletzungen erlitten. Sie können durch Aufschlagen auf den Fels beim Sprung in den See entstanden sein. Ob dies auch die Todesursache war, steht nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis nicht fest. Hinweise auf Fremdverschulden ergeben sich daraus nicht, ebensowenig wie aus den bisherigen anderen Ermittlungen.
Ein Todesermittlungsverfahren führt die Staatsanwaltschaft nach jedem unnatürlichen Todesfall, um festzustellen, ob Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden vorliegen. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Vorfall ereignete sich nach den bisherigen Ermittlungen an der südlichen Spitze des Steinbruchsees, wo dieser durch eine steile Felswand begrenzt wird. Die Leiche wurde in ca. 8 m Tiefe geborgen. Das Betreten des Steinbruchgeländes ist verboten. Am Hauptzufahrtsweg befindet sich ein entsprechendes Schild. Zu der Stelle des Sturzes oder Sprungs führt ein unwegsamer Trampelpfad, der durch einen Drahtzaun gesperrt ist.