Neustadt an der Weinstraße – Kirchenpräsident Christian Schad hat 29 Religionslehrerinnen und Religionslehrern die Urkunden zur Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht überreicht. In einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft komme dem Religionsunterricht eine zentrale Rolle zu, sagte Schad bei der Feierstunde am Freitag in Neustadt.
„Mehr denn je ist heute ein Ethos der aktiven Toleranz notwendig, das sich aus dem Glauben, aus dem Kern der Religion selbst speist.“ Voraussetzung für den Erwerb der Bevollmächtigung ist die Teilnahme an einem Vokationskurs. Zugleich verpflichtet sich die Evangelische Kirche, Religionslehrer bei ihrer Arbeit durch Beratung, Fortbildung und geistliche Begleitung zu unterstützen.
Religionsunterricht habe immer die doppelte Aufgabe, die eigene religiöse Tradition bewusst zu machen und zugleich dazu zu befähigen, sich mit anderen Religionen und Kulturen zu verständigen, sagte Kirchenpräsident Schad. Damit trage der Religionsunterricht aktiv zur Integration bei, müsse aber auch Grenzen markieren: „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, fundamentalistische Überlegenheitsbehauptungen oder die Rechtfertigung von Gewalt sind Haltungen, die keine Toleranz verdienen.“
Kirchenrat Thomas Niederberger, Leiter des landeskirchlichen Amtes für Religionsunterricht, gratulierte den Religionslehrerinnen und Religionslehrern zu ihrem wichtigen Dienst. In diesem Beruf sei man direkt mit den großen Fragen des Lebens befasst. In unruhigen Zeiten sei es für Kinder und Jugendliche besonders wichtig, für ihre Stimmungen und Zweifel ein offenes Ohr zu finden und in Gesprächen Anregungen zur eigenen Orientierung angeboten zu bekommen. Das ganze Spektrum der Lebensäußerungen – vom Leiden an den Zuständen in der Welt über Klagen bis hin zu Hoffnung und Zuversicht – habe im Religionsunterricht seinen Platz, sagte Niederberger.
Der Religionsunterricht ist in Deutschland laut Grundgesetz (Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und damit staatliche Aufgabe. Zugleich gehört er in den Verantwortungsbereich der Kirchen, die nach Maßgabe ihrer Grundsätze über die Ziele und Inhalte des Unterrichtsfachs Religion entscheiden. So beteiligt sich nach dem Willen des Grundgesetzes die Kirche in der Gesellschaft an der Gestaltung von Schule und Bildung.