Neustadt an der Weinstraße – Styroporplatten, die als Wärme- oder Trittschalldämmstoff eingesetzt werden, können ab sofort nicht mehr auf dem Wertstoffhof, Nachtweide 7b, abgegeben werden. Es gibt für diese Materialien im Moment keinen Entsorgungsweg. Gleiches gilt für Styrodurplatten.
Diese Dämmstoffe müssen mit einem Brandhemmer versehen sein; dafür wird das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBDC) eingesetzt, ein langlebiger organischer Stoff, der umweltrelevante Probleme verursacht.
Nach einer zum 1. Oktober 2016 in Kraft tretenden Verordnung werden Bau- und dämmstoffe aus Polystyrol, die HBCD enthalten, als gefährlicher Abfall eingestuft.
Die zuständigen Behörden und die entsprechenden Entsorgungsanlagen arbeiten mit Hochdruck daran, neue Entsorgungswege zu schaffen.
Nicht betroffen von dieser Regelung sind Styroporformteile, die als Verpackung bei Elekrogeräten eingesetzt sind. Da sie kein Flammschutzmittel enthalten, können sie weiterhin beim Wertstoffhof abgegeben werden.