Germersheim – Dem Landkreis Germersheim wurden vom Land zweckgebundene Bundesmittel für das Jahr 2016 in Höhe von rund 530.000 Euro für Maßnahmen und Investitionen zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung im Zuge der Änderung des Finanzausgleichgesetzes durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zugewiesen“, teilt Landrat Dr. Fritz Brechtel mit.
Hierbei kommen Mittel zum Einsatz, die ursprünglich vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehen waren. Diese Mittel, werden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vom Bund an die Länder verteilt. Innerhalb von Rheinland-Pfalz behält das Land die Hälfte ein und verteilt die andere Hälfte nach einem festgelegten Schlüssel auf die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Diese jährlich dem Landkreis zugewiesenen Mittel in Höhe von je ca. 530.000 Euro sollen flexibel für die weitere und zusätzliche Verbesserung der Kindertagesbetreuung sowie für zusätzliche Ausgaben zur Betreuung von Flüchtlingskindern im Landkreis Germersheim eingesetzt werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, die Mittel so einzusetzen, dass möglichst alle Kindertagesstätten im Landkreis direkt oder indirekt davon profitieren können.
Ein Teil des Geldes, insgesamt 240.000 Euro verteilt auf die Jahre 2017 und 2018, erhalten die die Ortsgemeinden und Städte für notwendige Investitionen bei der Einrichtung neuer Gruppen.
„Zudem werden unter anderem in allen Verbandsgemeinden und Städten interkulturelle Assistenzen eingesetzt, die analog der Aufgaben einer interkulturellen Fachkraft die Kindertagesstätten bedarfsweise unterstützen können. Außerdem wurden Kisten mit altersgerechten, teils mehrsprachigen Büchern zusammengestellt, die den Einrichtungen übergeben werden und es sind Fortbildungen mit interkulturellen Themen für das Erziehungspersonal vorgesehen“,
so der Erste Kreisbeigeordnet Dietmar Seefeldt.