Kreis Bad Kreuznach – Betriebe, die an der Umstrukturierungsmaßnahme im Weinbau teilnehmen, können ab sofort mit der Rodung ihrer landwirtschaftlichen Flächen beginnen.
Das teilte Weinbauminister Volker Wissing am 07.10.2016 mit. Das Umstrukturierungsprogramm der EU ist ein Förderprogramm, auf das sich Winzerinnen und Winzer bewerben können. Eine Voraussetzung zum Erhalt von Fördergeldern ist die von der Europäischen Kommission vorgeschriebene Vorortkontrolle der landwirtschaftlichen Fläche vor Rodungsbeginn. Diese Kontrollen sind nun abgeschlossen, so dass mit der Rodung begonnen werden kann – mit wenigen Ausnahmen. Die vom Rodungsverbot betroffenen Winzer wurden von ihrer Kreisverwaltung vorab telefonisch informiert. Die schriftliche Rodungsgenehmigung bzw. -ablehnung soll bis Ende der nächsten Woche nachgeholt werden.
Hintergrund:
Von 1. bis 31. Juli konnten Winzerinnen und Winzer Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 stellen. Im diesem ersten Teil des Antragsverfahrens mussten alle Flächen beantragt werden, die im Herbst 2016 oder im Frühjahr 2017 gerodet werden sollen und für die in den nächsten Jahren eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung auf eine moderne Bewirtschaftung umzustellen und auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten.