Frankfurt am Main – Eintracht Frankfurt hat am heutigen Freitag die Wiederaufnahme des sportgerichtlichen Verfahrens zu den Vorfällen im Rahmen des DFB-Pokal-Erstrundenspiels beim 1. FC Magdeburg beantragt, das mit Urteil vom 26.09.2016 rechtskräftig abgeschlossen war.
Hintergrund des Antrags ist die erfolgreiche Identifizierung eines mutmaßlichen Täters, die am Tag nach dem Urteil erfolgte und die nur aufgrund eines Hinweises aus der eigenen Fanszene möglich wurde.
„Der Ermittlungserfolg, die Umstände, die hierzu führten und die Erkenntnisse, die wir seither gewonnen haben, sind ganz wesentliche Sachverhaltsfaktoren, die in unserem Verfahren durch das Sportgericht noch nicht berücksichtigt werden konnten. Wir haben daher prüfen zu lassen, ob dies nicht ausreichend Grund bietet, zumindest Anpassungen am bisherigen Urteil vorzunehmen“,
so Philipp Reschke, Justitiar der Eintracht Frankfurt Fußball AG.