Mainz – Am 09. Oktober 2016 ist sowohl bei der Staatsanwaltschaft Mainz als auch der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingegangen. Die Beschwerde wurde durch den Rechtsanwalt des türkischen Staatspräsidenten in dessen Namen erhoben.
Die Akten werden nunmehr der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zugeleitet, die über die Beschwerde zu entscheiden hat. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wird die dort getroffene Entscheidung zu gegebener Zeit über den Newsmailer bekannt geben.