Das Darkweb ist ein Tummelplatz für illegale Aktivitäten im Netz.
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Koblenz, Kreis Germersheim, Rülzheim – Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat gegen sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 23 und 61 Jahren Anklage zur 1. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz erhoben.

In der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift werden den Angeschuldigten nach dem Ergebnis der von der Zentralen Kriminalinspektion Hannover geführten Ermittlungen folgende Taten zur Last gelegt:

Ein 30-jähriger Angeschuldigter aus dem Raum Stuttgart soll ab Anfang Mai 2015 über einen zu diesem Zweck erstellten Webshop (www.chemical-love.cc, später www.chemical-love.to) sowie über ein Darknetforum Betäubungsmittel vertrieben haben. Der Warenbestand umfasste insbesondere Amphetamin, daneben Kokain, Crystal Meth, MDMA, verschiedene Sorten Ecstasy-Pillen sowie spätestens ab Juli 2015 Haschisch und ab Oktober 2015 LSD-Trips. Die Bezahlung der von den Kunden bestellten und per Post versandten Betäubungsmittel erfolgte ausschließlich in der digitalen Währung „Bitcoin“. Der Angeschuldigte soll durch die Betäubungsmittelverkäufe – basierend auf dem aktuellen Umrechnungskurs von Bitcoin in Euro – Einnahmen in einer Höhe von rund 3,5 Millionen € erzielt haben.

Es besteht der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte die Betäubungsmittel bei unbekannten Lieferanten in Rotterdam erwarb und mit dem Transport einen weiteren 30-jährigen Angeschuldigten aus Pforzheim beauftragte, der auch für die Verpackung der Bestellungen und die Aufgabe der Sendungen bei der Post zuständig war. Den beiden Angeschuldigten wird zur Last gelegt, bei insgesamt vier Beschaffungsfahrten bis Ende 2015 rund 90 Kilogramm Amphetamin und 3 Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden eingeführt und an den Kundenkreis von „Chemical Love“ verkauft zu haben.

Überdies sollen sich die beiden Angeschuldigten ab Dezember 2015 mit einem weiteren 29-jährigen Angeschuldigten zusammengeschlossen haben, um als Mitglieder einer Bande gemeinsam Betäubungsmittelgeschäfte zu begehen. Den drei Angeschuldigten wird vorgeworfen, bei drei weiteren Beschaffungsfahrten von Dezember 2015 bis März 2016 insgesamt rund 60 Kilogramm Amphetamin aus den Niederlanden eingeführt zu haben. Daneben sollen sie bei 2.221 Bestellvorgängen an Kunden von „Chemical Love“ rund 75 Kilogramm Amphetamin, 3,6 Kilogramm MDMA, 2.700 LSD-Trips, 12.800 Ecstasy-Pillen, 1,67 Kilogramm Kokain, 300 Gramm Heroin, 2,93 Kilogramm Haschisch und 165 Gramm Crystal Meth verkauft haben.

Im Anschluss an eine weitere Beschaffungsfahrt am 14.04.2016, die eine Lieferung über rund 45 Kilogramm Amphetamin aus den Niederlanden zum Gegenstand hatte, wurden die drei Angeschuldigten in einem Anwesen in Rülzheim festgenommen. Dort befand sich auch das Betäubungsmitteldepot der Tatverdächtigen. Im Rahmen der durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen konnten – neben den rund 45 Kilogramm Amphetamin aus den Niederlanden – weitere rund 3,5 Kilogramm Amphetamin, 1,4 Kilogramm Kokain, 230 Gramm Heroin, 4158 LSD-Trips, 2 Kilogramm Haschisch, 250 Gramm Crystal Meth, 4,7 Kilogramm MDMA in kristalliner Form sowie 5,1 Kilogramm Ecstasy-Pillen aufgefunden werden. Kriminaltechnische Untersuchungen ergaben, dass die sichergestellten Betäubungsmittel von sehr guter Qualität waren.

Einem 35-jährigen Mann, der sich ebenso wie die drei vorgenannten Angeschuldigten seit dem 15.04.2016 in Untersuchungshaft befindet, wird in der Anklageschrift vorgeworfen, bei der Beschaffungsfahrt am 14.04.2016 als Kurier fungiert und die rund 45 Kilogramm Amphetamin in seinem Fahrzeug nach Deutschland transportiert zu haben. Zwei weiteren Männern im Alter von 23 und 61 Jahren wird in zwei bzw. fünf Fällen zur Last gelegt, den 30-jährigen Angeschuldigten aus dem Raum Stuttgart zu Treffen mit dem Betäubungsmittellieferanten in den Niederlanden gefahren und damit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben.

Zwei der Angeschuldigten haben sich im Wesentlichen geständig eingelassen, zwei weitere Angeschuldigte haben zu den gegen sie erhobenen Tatvorwürfen noch keine Angaben gemacht. Den beiden Tatverdächtigen, denen die „Chaffeurdienste“ zur Last gelegt werden, räumen regelmäßige Fahrten in die Niederlande ein. Sie bestreiten indes, Kenntnis von den kriminellen Zwecken dieser Fahrten gehabt zu haben.

Soweit gegen drei weitere Personen zunächst der Verdacht einer Beteiligung bestand, hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil die Ermittlungen einen Tatnachweis nicht erbracht haben. Gegen eine 48-jährige Tatverdächtige wurde das Verfahren wegen des Tatvorwurfs der Geldwäsche abgetrennt. Sie soll von einem der Angeschuldigten Vermögenswerte in fünfstelliger Höhe erhalten haben.

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hatte die Ermittlungen nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel und der Festnahme der Angeschuldigten von der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) im Mai 2016 übernommen.

Die Anklage ist zur 1. großen Strafkammer des Landgerichts Landau erhoben worden. Diese ist zuständig, weil die Betäubungsmittelvorräte der Angeschuldigten in Rülzheim (Landkreis Germersheim) gelagert wurden und dort auch die Festnahme von drei Angeschuldigten erfolgte.

Das Landgericht Landau hat über die Eröffnung des Verfahrens bisher nicht entschieden.