Das Veterinäramt der Stadt Mannheim hat den Ausbruch der geringpathogenen Form der Vogelgrippe (H7 N 3) bei zwei Volierenvögeln des Mannheimer Luisenparks festgestellt.
Bei einer Routineuntersuchung zweier in einer für Besucherinnen und Besucher nicht zugänglichen Vogelvoliere des Mannheimer Luisenparks verendeter Fasanen am Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt Karlsruhe ergab sich der Verdacht auf Vogelgrippe. Der Befund wurde am 17.10.2016 durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems) bestätigt. Es handelt sich um ein Influenzavirus vom Subtyp H 7 N 3 mit nur geringer krankmachender Wirkung.
Die Mannheimer Veterinärbehörde hat unverzüglich in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpark Mannheim gGmbH alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen angeordnet, um eine mögliche Ausbreitung der Infektion zu verhindern. So wurde in Absprache mit dem zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Tötung des unmittelbar mit den verendeten Tieren in Kontakt getretenen Bestandes (6 Fasanen, 26 Enten, 2 Pfauen) für heute verfügt. Sämtliche getöteten Vögel werden untersucht. Des Weiteren wurden die Vogelhaltungen für die Dauer von mindestens sechs Wochen für den Besucherverkehr gesperrt und die Tiere so weit wie möglich aufgestallt.
Die Mannheimer Veterinärbehörde wird ab sofort den sonstigen gehaltenen Vogelbestand in den Volieren des Luisenparks beproben, um festzustellen, ob und inwieweit dennoch eine Ausbreitung vorliegt. Diese labordiagnostischen Untersuchungen können mittels Kottupfer am lebenden Tier durchgeführt werden und müssen im Abstand von mindesten 21 Tagen wiederholt werden.
Der übrige Teil des Luisenparks bleibt für die Öffentlichkeit frei zugänglich.
Da sich das Geschehen bisher ausschließlich auf zwei Vögel im Luisenpark konzentriert, müssen Bürgerinnen und Bürger im Bezug auf den Kontakt mit Vögeln grundsätzlich keine weiteren Vorsichtsmaßnahmen beachten. Das gehäufte Auftreten toter Wildvögel ist der Veterinärbehörde zu melden, da ein Eintrag der Seuche über Wildvögel nicht ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich sind tote Vögel nur mit Schutzhandschuhen anzufassen.
Der Fachbereich Gesundheit stuft die Gefährdung in diesem konkreten Fall als äußerst gering ein, da eine Übertragung des vorgefundene Virus‘ auf den Menschen sehr unwahrscheinlich ist. Bürgerinnen und Bürger sollten bei einem Besuch des Luisenparks vorsichtshalber direkten Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen vermeiden.
Bürgerinnen und Bürger können sich mit Fragen an den Veterinärdienst beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 0621/293-2525 wenden.