Bingen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
1. Sachbeschädigung
Bingen am Rhein (ots) – Park am Mäuseturm, Zeitraum 17.10.2016, 18:00 Uhr bis 19.10.2016, 10:00 Uhr
Durch unbekannten Täter wurden Asphalt, ein Schild, sowie eine Holzhütte um den Park am Mäuseturm mit der Aufschrift „187“ besprüht. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 250,00 Euro.
Mögliche Tatzeugen werden gebeten sich unter 06721/9050 auf der Polizeiinspektion Bingen zu melden.
2. Brand
Sprendlingen (ots) – Gau-Bickelheimer Straße, 19.10.2016, 13:15 Uhr
Auf dem Außenlager einer Gerüstbaufirma kam es zu einem Brand. Das Feuer konnte durch die Feuerwehr gelöscht werden. Wie sich herausstellte wurden durch Mitarbeiter der Firma diverse Gegenstände ohne Genehmigung verbrannt. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet.
3. Exhibitionist
Bingen am Rhein (ots) – Weinlehrpfad Rochusberg, 17.10.2016, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die 51-jährige Geschädigte wurde auf dem Weinlehrpfad am Rochusberg durch einen 29-jährigen Beschuldigten angesprochen. Der Täter entblößte hierbei sein Geschlechtsteil der Frau gegenüber und fasste sich an selbiges. Gleichzeitig fragte er die Geschädigte ob sie „nicht etwas Spaß mit ihm haben wolle“. Die Frau ging nicht auf die Forderungen ein und konnte sich ohne weiteres Drängen vom Tatort entfernen.
Der Beschuldigte konnte zweifelsfrei identifiziert werden. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
Da es sich offensichtlich nicht um die erste Tat des Beschuldigten in dieser Hinsicht handelt, werden weitere von solchen Taten Betroffene gebeten, sich auf der Polizei Bingen unter 06721/9050 zu melden.
4. Brand
Bingen (ots) – Mainzer Straße, 19.10.16, 18:55 Uhr bis 19:20 Uhr
In der Mainzer Straße kam es zu einem Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus. Der Brand konnte durch die Feuerwehr rasch gelöscht werden. Vier Personen mussten über die Drehleiter aus dem stark verrauchten Anwesen gerettet werden. Ein 46-jähriger Anwohner wurde mit Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation in das Krankenhaus verbracht. Es entstanden Schäden an Gas- und Stromleitungen, sodass diese in der Nacht nicht repariert werden konnten. Die Brandursache ist derzeit noch unklar. Ein technischer Defekt ist derzeit nicht auszuschließen. Der Brandort wurde beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen erfolgen durch die Kriminalpolizei.
Aufgrund der starken Rauchentwicklung und dem starken Einsatzaufkommen musste die Mainzer Straße zweitweise komplett gesperrt werden.
5. Verkehrsunfallfluchten mit leicht verletzten Personen
Bingen am Rhein (ots) – Verkehrsunfallflucht mit leicht verletzter Person 1: Bingen am Rhein, Ludwig-Jahn-Straße, 19.10.2016, 18:25 Uhr
Beim Ausfahren von einem Parkplatz übersah der Unfallverursacher den querenden Fußgänger. Dieser versuchte sich noch wegzudrehen, konnte die Kollision jedoch nicht mehr vermeiden. Der Fußgänger erlitt Schmerzen im Handgelenk. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern noch an.
Verkehrsunfallflucht mit leicht verletzter Person 2: Bingen am Rhein, Mainzer Straße, 19.10.16, 19:50 Uhr
Der Fahrer eines rangierenden Autotransporters wollte einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen dessen zuvor durchgeführtem Hupen ansprechen. Daraufhin beschleunigte der Verkehrsteilnehmer und berührte den LKW-Fahrer mit dem linken Außenspiegel. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt in Richtung Innenstadt fort, kehrte dann nochmal zurück um bei erneutem Versuch der Ansprache durch den LKW-Fahrer erneut zu flüchten.
Der LKW-Fahrer zog sich in Folge des Unfalls eine Prellung am linken Unterarm zu.
6. Trunkenheitsfahrt
Bingen am Rhein (ots) – Saarlandstraße, 20.10.2016, 03:05 Uhr
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde bei einem 23-jährigen Fahrzeugführer eine alkoholbedingte Beeinflussung festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,76 Promille. Gegen den Fahrer wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem muss er mit einem 4-wöchigen Fahrverbot rechnen.