Frankfurt: Geschäfte in der Innenstadt bleiben geschlossen

Markus Frank zum Verbot der Sonntagsöffnung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Foto: Rubén Vique / Flickr - CC BY 2.0
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Frankfurt am Main – Stadtrat Markus Frank ist enttäuscht über das aktuelle Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Nachdem das Frankfurter Verwaltungsgericht die Buchmesse als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag und die von der Stadt getroffene Entscheidung bestätigt hat, hat der VGH am Freitag, 21. Oktober 2016 diese Entscheidung gekippt und wieder einen räumlichen Bezug zur Messe gefordert.

„Mit dieser Entscheidung ist der verkaufsoffene Sonntag für die ganze Stadt Frankfurt am Main quasi nicht mehr möglich“, stellt Stadtrat Markus Frank fest. Nur ein durch die nahe Lage zur Messe besonders privilegiertes Einkaufszentrum öffnen zu lassen, ist nicht im Interesse unserer vielen tausend Besucher der Buchmesse, die überall in der Stadt unterwegs sind. „ Das Gericht verkennt mit seiner Entscheidung, dass es nicht Sinn eines verkaufsoffenen Sonntags ist, einzelne Läden zu bevorzugen und den restlichen Einzelhandel von der Möglichkeit einer Ladenöffnung, die im Gesetz gegeben ist, auszuschließen.“

Der Beschluss sei auch deshalb erstaunlich, weil das Gericht im vergangenen Jahr bei viel kleineren Messen, nämlich der Paperworld, Christmasworld und Creative World, einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet anlässlich einer solchen Messe für gerechtfertigt hielt. Im damaligen Beschluss vom 29. Januar 2015 lautet es wörtlich: „Immerhin repräsentieren 80.000 Personen, die zusätzlich in die Stadt strömen, eine Stadt von der Größe Gießens… Ein solcher Besucherstrom kann auch in Frankfurt am Main nicht als unbeachtlich angesehen werden… Die von der Antragstellerin begehrte Einschränkung – etwa nur auf das Messegelände – wäre jedoch mit dem Sinn und Zweck der Sonntagsöffnung nicht vereinbar. Damit soll nämlich unter anderem auch die Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden sichergestellt werden.“

Bei unveränderter Gesetzeslage sollte es nicht in der Disposition der Rechtsprechung stehen, ob ein verkaufsoffener Sonntag, der unter den gesetzlich zulässigen Voraussetzungen vorbereitet und geplant wird, stattfindet oder nicht. Denn jetzt soll laut Gericht eine Messe von 100.000 Besuchern für das Stadtgebiet nicht mehr ausreichen und zudem auf einzelne Geschäftszweige beschränkt sein. „Der Gesetzgeber muss das dringend klarstellen, damit nicht bei unveränderter Gesetzeslage sich widersprechende Entscheidungen zustande kommen“, fordert Stadtrat Markus Frank erneut. Er bedauert, dass den Einzelhändlern nunmehr wiederum durch die Klage von ver.di eine wichtige Möglichkeit zur Darstellung ihrer Dienstleistung genommen ist und die in den Sonntag investierte Arbeit und Kosten umsonst waren.

Rückblick

Die Stadt Frankfurt hatte den Verkaufsoffenen Sonntag am 18.10.16 angekündigt