Frankenstein (ots) – Das gute Gedächtnis eines Polizeibeamten brachte einem 51-jährigen Mann aus dem westlichen Landkreis zwei Strafverfahren ein.
Der Beamte hielt sich mit einem Kollegen wegen einer anderen Ermittlung am Frankensteiner Bahnhof auf, als er den 51-Jährigen mit einem Pkw in Richtung Bad Dürkheim fahren sah. Das Fahrzeug wurde verfolgt und der Fahrer konnte noch im Ort einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Da dem Beamten bekannt war, dass der Fahrzeugführer keinen Führerschein besitzt, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Des Weiteren waren an dem Pkw Kennzeichen anbracht, die für ein anderes Fahrzeug ausgegeben wurden, was ein weiteres Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs nach sich zieht.