Mannheim – Tatsächlich gab es die Tage in Baden-Württemberg, wie auch in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region, Vorfälle mit sogenannten Clown-Pranks, die Passanten erschreckt haben. Eine Person als Clown verkleidet geht gezielt auf Menschen los und verwendet auch ein Messer oder andere Gegenstände, um die Schockwirkung zu verstärken.
Der Trend kommt aus den USA. Dort werden solche Szenen gefilmt und von den Personen als Prank im Internet veröffentlichen.
Kurz vor Halloween warnt nun der Mannheimer GdP-Chef, Thomas Mohr, die „Witzbolde“ im Clownskostüm:
„Wer sich ein Kostüm anzieht und mit Messer oder mit anderen Gegenständen Menschen erschreckt, oder auch teilweise verletzt, geht ein großes Risiko ein!“
Schnell kann die Situation eskalieren, weil sich bedrängte Personen auch wehren können, wie bereits schon geschehen. Die Bevölkerung in Mannheim und der Region ist verunsichert auch wegen den Nachahmer, die den Trend aus USA hier verbreiten wollen, so Mohr weiter.
Gerade weil in wenigen Tagen Halloween ist appelliert der Mannheimer GdP-Chef an die Vernunft, gänzlich auf Horror-Clownskostüme zu verzichten. Obwohl es ja nicht auf das Kostüm ankommt, sondern auf die Person die drin steckt. Die Bevölkerung ist gewarnt und sensibilisiert. Wer dies trotzdem tut und als Horror-Clown auf den Straßen unterwegs ist um Passanten zu erschrecken, muss damit rechnen, dass ein „Spaß“ falsch verstanden und eingeschätzt werden kann.
Mohr warnt ferner Personen in Horror-Clownskostümen, wenn sie unterwegs sind und auf eine Streife der Polizei treffen.
„Unsere Polizisten achten bei jedem Einsatz auf ihre Eigensicherung und sie werden entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten auf Angriffe von bewaffneten Personen, auch wenn die ein Clownskostüm tragen um spassig zu erschrecken, reagieren!“
Auch wenn es sich in den meisten Fällen um Menschen handelt, die andere Personen zum Spaß erschrecken wollen, so kann es je nach Vorgehen sein, dass durchaus schwere Straftaten verwirklicht werden können. So ist es nicht selten, dass Tatbestände wegen Bedrohung, Nötigung oder auch Körperverletzungsdelikten erfüllt werden.