Landau: 01.11.2016 – An Allerheiligen wurde auf der B 10 das Sonn- und Feiertagsverbot für den Schwerverkehr überwacht.
Drei Sattelzüge einer italienischen Speditionsfirma wurden beanstandet, weil sie weder Frisch- erzeugnisse transportierten noch eine Ausnahmegenehmigung hatten. Die Fahrer wurden mit einem Bußgeld belegt und für das Unternehmen eine Straße in Höhe von rund 10.000 Euro für den erzielten Gewinn beantragt. Die Weiterfahrt der drei Lkw’s wurde untersagt.