Mainz – Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zugestimmt, das Förderzeitraum und Umsetzungsfristen des Kommunalinvestitionsförderungsfonds um zwei Jahre bis zum Jahr 2020 verlängert. Das Gesetz kann nunmehr in Kraft treten. Der Fonds fördert Infrastrukturinvestitionen in finanzschwachen Kommunen mit einem Volumen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Durch den hohen Fördersatz von 90 Prozent und ein weites Spektrum förderfähiger Investitionsprojekte ist das Sonderprogramm gerade für finanzschwache Kommunen besonders attraktiv.
Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sagte: „Ich begrüße, dass die Frist bis zum Abschluss der Maßnahmen von Ende 2018 auf Ende 2020 verlängert wurde. Letzte Zahlungen dürfen sogar noch in 2021 aus dem Kommunalinvestitionsfonds geleistet werden. Wir kommen damit dem Wunsch vieler Kommunen nach. Auch in Rheinland-Pfalz hat der knappe Zeitraum für die Antragstellung und Abwicklung der Projekte die Städte und Gemeinden vor Probleme gestellt.“
Mit dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen gewährt der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen. Für die Kommunen in Rheinland-Pfalz stehen mit dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 insgesamt Mittel in Höhe von 284,9 Millionen Euro zur Verfügung, weil das Land die 254,2 Millionen Euro des Bundes noch einmal um 31,7 Millionen Euro aus dem eigenen Haushalt ergänzt hatte. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen: „Es wurden bislang 693 Projekte der Gemeinden und Gemeindeverbände beim Land angemeldet, der größte Teil davon im Bereich der energetischen Sanierung von Schulgebäuden, Kindertagesstätten sowie „sonstiger Infrastruktur“, beispielsweise Bürgerhäuser oder Verwaltungsgebäude. Die angemeldeten Projekte entsprechen einem Investitionsvolumen von deutlich über 320 Millionen Euro.“