Neustadt an der Weinstraße – Das Gremium votierte für die Übertragung der Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung an die Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beauftragte die Stadtverwaltung gleichzeitig, entsprechende Anträge zu stellen. Zur Begründung heißt es: Seit Jahren gehen bei der Stadt immer wieder Beschwerden ein über Radfahrer und insbesondere Kraftfahrzeuge, welche verbotswidrig durch die Fußgängerzone fahren oder Fußgängerwege benutzen. Mit dabei sind vor allem der Festplatz und die Strecke entlang der Kaffeebar Winzig. Die Beschwerdelage hat sich in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft.
Für die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei zuständig, die aber mit dem ihr zur Verfügung stehenden Personal nicht für eine entsprechende Kontrolldichte sorgen kann, die für eine positive Verhaltensänderung im größeren Ausmaß notwendig wäre.
Diese und andere Zuständigkeiten nach § 7 Nr. 3 StVRZustV können auf die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße als örtliche Ordnungsbehörde übertragen werden. Ist dies vollzogen, wäre die Stadt in der Lage, direkt und zielgenau auf die jeweilige Beschwerdelage zu reagieren.
Die Aufgaben sollen durch die Hilfspolizeibeamten wahrgenommen werden. Zusätzliches Personal ist nicht erforderlich.
Die Rechtsabteilung und die Stabsstelle Rechnungsprüfung haben keine Bedenken hinsichtlich des Zuständigkeitsüberganges angemeldet.
Das Thema wird in der nächsten Sitzung des Stadtrats abschließend beraten.
Die Verwaltung soll zum Verkauf von acht stadteigenen Grundstücken im Baugebiet „Gimmeldinger Straße“ ein Bieterverfahren durchführen. Auch dafür sprach sich der Hauptausschuss aus. Der Ortsbeirat hatte ebenfalls einstimmig dafür votiert. Das Gebiet wird derzeit erschlossen, die Arbeiten sollen im Sommer 2017 fertig sein. Hintergrund ist die große Anzahl von Kaufinteressenten. Der dortige, aktuelle Bodenrichtwert wird mit 380 Euro pro Quadratmeter beziffert. Dieser Wert beinhaltet nicht die Kosten der Erschließung. Das Mindestgebot zur Angebotsabgabe soll ohne Erschließungskosten 300 Euro betragen. Das Höchstgebot ist sowohl für die Stadt Neustadt an der Weinstraße, als auch für den Bietenden rechtlich nicht bindend. Bei gleichen Angeboten soll eine zweite Bieterrunde möglich sein. Nach Sichtung der Kaufangebote und Abschluss der Verkaufsverhandlungen erfolgt ein Verkauf der einzelnen Baugrundstücke vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses.
Nächster Tagesordnungspunkt war ein Bericht über die aktuelle Situation des Gebäudes der Realschule plus Neustadt. Demnach sind die Brandschutzmaßnahmen in der Sporthalle abgeschlossen. Mit dem Umbau der Hausmeisterloge inklusive Kopierraum und Getränkestation wurde begonnen. In den Herbstferien 2016 werden die Rauch-Wärmeabzugsanlagen in den Treppenhäusern und in der Pausenhalle montiert, weitere Arbeiten beginnen in den Osterferien 2017. Grundsätzlich stellt sich die Fragen, wie es mit dem Standort weitergeht. Ein Neubau hätte unter anderem den Vorteil, dass er barrierefrei gestaltet werden könnte oder Energie- und Wartungskosten sinken. Das jetzige Gebäude ist zudem in einem schlechten technischen Zustand, im Untergeschoss dringt Grundwasser ein, es gibt keine Mensa oder Aula und einiges mehr. Abhängig ist die Entscheidung auch davon, welches Schulsystem in Zukunft weiter verfolgt werden soll, sprich Realschule plus oder IGS.
Vorberaten wurde außerdem ein Projektantrag für die Einstellung eines Bildungskoordinators für Zugewanderte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert auf zwei Jahre eine solche Stelle in voller Höhe sowie Fortbildungskosten für entsprechende Qualifizierungen. Die Förderung würde am 1. Januar 2017 beginnen. Das Thema steht ebenfalls auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung.
Die Verkehrszeichen, Aufstellvorrichtungen beziehungsweise das Befestigungsmaterial sowie die Absperrsysteme für das Jahr 2017 liefert der Stadt ein Unternehmen aus Rüsselsheim. Der Auftrag hat einen Wert von knapp 60.000 Euro und wurde im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vergeben.