Darmstadt / Wiesbaden – Eine Palette auf der Gabel eines Staplers ist keine Arbeitsbühne – sondern eine tödliche Gefahr. Mal eben soll schnell der Weihnachtsschmuck und die Beleuchtung aufgehängt oder ein Roll-Tor inspiziert werden. Leider werden für solche Arbeiten immer noch Stapler mit einer Palette als Arbeitsplattform benutzt. Diese strengstens verbotene Vorgehensweise hat häufig schwerste und sogar tödliche Unfälle zur Folge.
Der Grund ist einfach: Die auf der Gabel auf- und abwärts gefahrene Palette bietet keinerlei Schutz gegen Absturz. Da die Arbeiten oft die Aufmerksamkeit „nach oben“ lenken ist schnell ein falscher Schritt gemacht und ein unkontrollierter Sturz ist die Folge. Da es sich um einen unkontrollierten und überraschenden Sturz handelt, kommt es auch bei geringer Absturzhöhe oft zu schwersten Verletzungen.
Jedem Fahrer eines Staplers, der eine entsprechende Ausbildung braucht und vom Arbeitgeber zum Führen des Staplers beauftragt werden muss, sollte das beschriebene Verbot bekannt sein. Neben dem durch einen Unfall entstehenden Leid beim Betroffenen und seinen Angehörigen, kann dies für Fahrer und Arbeitgeber sogar strafrechtliche Folgen haben.
Jeder Arbeitgeber, bei dem Arbeiten an höher gelegenen Stellen vorkommen, muss sich im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung im Vorfeld Gedanken machen, wie solche Arbeiten sicher ausgeführt werden können. Gerade beim Einsatz von Gabelstaplern ist es wichtig, die Mitarbeiter über die Nutzungsweise und die Gefahren beim Einsatz regelmäßig zu unterweisen.
Wenn mit dem Gabelstapler Personen auf- und abwärts befördert werden sollen, muss ein speziell für solche Arbeiten ausgerüstetes Anbaugerät verwendet werden: eine Gabelstapler- Arbeitsbühne. Darauf weisen die Arbeitsschützer des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt aus aktuellem Anlass hin – dem anstehenden Weihnachtsgeschäft mit seinen Märkten und geschmückten Straßen.