Karlsruhe – Der Hotel- und Gaststättenbetreiber Siegfried Weber ist seiner Verpflichtung, die Nutzung seiner Gaststätte „Badisch‘ Brauhaus“ sowie des Hotels „Allvitalis“ mit zugehörender Großgarage aufgrund von Brandschutzmängeln einzustellen, bislang nicht nachgekommen. Die Stadt Karlsruhe hat ihrer Nutzungsuntersagung daher Ende letzter Woche dem Betreiber Siegfried Weber gegenüber mit einer Verfügung Nachdruck verliehen. In dieser wird der unmittelbare Zwang in Form einer Versiegelung angedroht. Zudem wurde ein bereits in der Nutzungsuntersagung angedrohtes Zwangsgeld festgesetzt. Darüber sowie über die nächsten Schritte hat die Stadt den Gemeinderat informiert.
Die von Weber nach eigenen Angaben ergriffenen konkreten Maßnahmen müssen in ihrer Summe geeignet sein, um die Anordnung der sofortigen Nutzungsuntersagung zu beseitigen – dies ist jedoch bislang nicht nachgewiesen. Die Verfügung basiert rechtlich auf dem Sofortvollzug der Nutzungsuntersagung der Stadt. Unter anderem in Abwägung zwischen dem „Schutz von Leib und Leben der Nutzer der Anlage“ und den wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers hatten sowohl das Verwaltungsgericht als auch letztinstanzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in dem von Weber angestrengten Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs festgestellt. Von der Nutzungsuntersagung nicht betroffen ist das Hotel Kübler in der Bismarckstraße.
Weiterer erfolgloser rechtlicher Vorstoß von Weber beim Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Beschluss vom 31. Oktober 2016 festgestellt, es sei „keine erhebliche Änderung der brandschutzrechtlichen Situation zu Gunsten des Antragstellers erkennbar, die erst nach dem Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung eingetreten ist“. Weber hatte sich an das Verwaltungsgericht Karlsruhe gewandt mit der Begründung, der VGH habe die geänderte Sachlage der brandschutzrechtlichen Situation nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts in seiner Eilentscheidung nicht berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2016 insbesondere auf die Feststellung des VGH, wonach „nach wie vor nicht glaubhaft gemacht sei, dass die beanstandeten Stützen und Unterzüge (Anmerkung: der Großgarage) nunmehr die erforderliche Feuerbeständigkeit aufweisen.“ Das Nachgeben der nicht entsprechend der Garagenverordnung „feuerbeständig ausgebildeten tragenden Stahlkonstruktion hätte im Brandfall daher lebensbedrohende Folgen“.
Vollstreckungsverfahren: Petitionsausschuss trifft Entscheidung über Weiterbetreiben
Die Vollstreckung ruht derzeit allerdings, weil Siegfried Weber sich mit einer Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gewandt hatte. Inzwischen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau der Stadt aufgetragen, die Zwangsvollstreckung vorläufig auszusetzen und um eine Stellungnahme gebeten, weshalb mit den Vollstreckungsmaßmaßnahmen nicht bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens zugewartet werden kann. „Wir werden daher zeitnah dem Ministerium über das Regierungspräsidium darlegen, weshalb aus unserer Sicht die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung mit Blick auf die bei einem Brand einhergehenden erheblichen Gefahren für Leib und Leben geboten ist“, kündigte Baubürgermeister Michael Obert an. Die Zustimmung zur Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens vor Abschluss des Petitionsverfahrens müsste der Petitionsausschuss erteilen, nachdem dies das Ministerium nach Auswertung der Stellungnahme beantragt hat.
Ortsbegehung im Zuge der Zwangsvollstreckung
Eine Ortsbegehung durch die Stadt ist noch mit Blick auf die Zwangsvollstreckung vorgesehen. Auch darüber wurde der Gemeinderat informiert. Das Regierungspräsidium hatte Ende Oktober in einem Fachgespräch mit der Stadt betont, dass es als Widerspruchsbehörde eine zeitnahe Entscheidung nach gründlicher Sichtung und Beurteilung im Hauptsacheverfahren anstrebe.