Heidelberg – Infolge des aktuellen Ausbruchs der Vogelgrippe hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Durchführung besonderer Biosicherheitsmaßnahmen entlang des gesamten baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis hat heute daher für eine Zone von 500 Meter entlang des durch den Landkreis verlaufenden Rheinabschnittes die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen mittels Allgemeinverfügung verfügt. Diese betreffen alle dort gelegenen Geflügelhaltungen – zum Beispiel Haltungen von Hühnervögeln einschließlich Puten, Enten, Gänsen.
Im Wesentlichen ist folgendes zu beachten:
Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).
Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.
Außerdem müssen Geflügelhaltungen auch mit weniger als 1000 Stück Geflügel noch Folgendes beachten:
Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese unverzüglich nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.
In der 500 Meter-Zone dürfen außerdem weder Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, stattfinden.
„Diese Maßnahmen sind ausdrücklich als reine Vorsichtsmaßnahmen zu verstehen, die verhindern sollen, dass durch infizierte Wildvögel die Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird. Derzeit besteht keine Gefahr für den Menschen“, erklärt Ordnungsdezernent Christoph Schauder.
Die beschriebenen reinen Vorsorgemaßnahmen werden auch weiterhin in bewährter Weise durch gezieltes Wildvogelmonitoring begleitet, um eine Einschleppungsgefahr hochpathogener aviärer Influenzaviren durch Wildvögel möglichst frühzeitig erkennen zu können, so wie es am Bodensee gelungen ist.
„Auch wenn sich die Allgemeinverfügung nur an Geflügelhaltungen in der beschrieben 500-Meter-Zone richtet, empfiehlt das Landratsamt allen Geflügelhaltern im Landkreis zum Schutz ihrer Bestände, auch der Kleinstbestände, Vorkehrungen im Sinne der genannten Maßnahmen zu treffen“, so der Leiter des Kreis-Veterinäramtes, Dr. Lutz Michael.
Besonders weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz in diesem Zusammenhang auf die Meldepflicht aller Geflügelhalter im Rhein-Neckar-Kreis hin. Wer diese Verpflichtung bisher noch nicht erfüllt hat, wird gebeten, die Meldung beim Veterinäramt und Verbraucherschutz in Wiesloch unverzüglich nachzuholen.
Die Allgemeinverfügung ist veröffentlicht unter www.rhein-neckar-kreis.de.