Mainz – Die Mitglieder des 1. FSV Mainz 05 haben den Weg zu neuen Vereinsstrukturen geebnet. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fußball-Bundesligisten am Sonntag in der OPEL ARENA votierten die 568 anwesenden Mitglieder für eine Fortführung des Vereinsmodells mit einigen strukturellen Anpassungen.
Die Mitglieder folgten dabei im Wesentlichen den Empfehlungen der Satzungskommission und des amtierenden Vorstandes unter anderem in Bezug auf die Schaffung eines Aufsichtsrates, die erweiterte Aufgabe der Wahlkommission und die Gründung einer Fanabteilung.
Die von den Mitgliedern beschlossenen Satzungsänderungen erhalten durch den nun vorzunehmenden Eintrag ins Vereinsregister und die Genehmigung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das zuständige Finanzamt Gültigkeit.
Personalentscheidungen in Bezug auf die Wahl des Vereinsvorsitzenden und die der Aufsichtsratsmitglieder soll die Mitgliederversammlung im Rahmen einer weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlung zu Beginn des kommenden Jahres fallen.
Die wichtigsten Entscheidungen der Mitgliederversammlung vom 13. November im Überblick:
Der Verein führt das Kontrollgremium eines Aufsichtsrates ein, dem bis zu neun gewählte Mitglieder angehören können. Diese Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Wahlkommission vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung gewählt. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat eigenständig bis zu zwei Vertreter zusätzlich in dieses Gremium berufen.
Der Verein wird eine Fanabteilung als Vertretung der Interessen aller Fangruppen des Vereins gründen. Die Fanabteilung entsendet ein Mitglied in den Aufsichtsrat, das im Verständnis eines der neun von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder sein wird. Der Vereinsvorsitzende wird künftig auf Vorschlag der Wahlkommission von der Mitgliederversammlung gewählt, die bis zu drei weiteren Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Vereinsvorsitzende soll grundsätzlich ehrenamtlich tätig ein, die weiteren Vorstandsmitglieder grundsätzlich hauptamtlich. Der Vereinsvorsitzende kann eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten, über deren Höhe entscheidet der Aufsichtsrat.
Das aktive Wahlreicht des Mitglieds bleibt bei 18 Jahren. Der Antrag, das aktive Wahlrecht künftig auf 16 Jahre festzusetzten, erhielt zwar eine Mehrheit, verfehlte aber die für Satzungsänderungen nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Wahlkommission schlägt der Mitgliederversammlung künftig die Kandidaten für die Wahl des Aufsichtsrats und des Vereinsvorsitzenden vor. Der fünfköpfigen Wahlkommission gehören künftig an: Dr. Udo Seyfarth, Klaus Hammer, Gerd Krämmer, Hans Günter Mann und Horst Trautzer.
Der komplette neue Satzungstext ist in Kürze auf www.mainz05.de einzusehen.
„Die heutige außerordentliche Mitgliederversammlung sehe ich in Verbindung mit den Informationsveranstaltungen zuvor. Sie waren ein wichtiger Schritt in die Zukunft des Vereins. Die heutige Mitgliederversammlung hat gezeigt, dass wir gemeinsam mit der Strukturkommission in Bezug auf die vorgeschlagenen Satzungsänderungen gute Vorarbeit geleistet haben. Die neue Satzung trägt unter der Fortführung der Vereinsstruktur den Faktoren Transparenz und Kontrolle Rechnung und beinhaltet auch die Gründung einer Fanabteilung, die unsere Fans künftig noch mehr in die Vereinsarbeit einbinden kann“,
sagte Präsident Harald Strutz.