Heidelberg – Die Ergebnisse eines neuen Lärmgutachtens für die Heidelberger Altstadt hat am Freitag, 11. November 2016, der Runde Tisch „Lärm in der Altstadt“ im Heidelberger Rathaus diskutiert. Das Treffen fand im Vorfeld des Gremienlaufs zur Neuregelung der Sperrzeit statt. Im nächsten Schritt berät am 22. November der Bezirksbeirat Altstadt das Thema in einer öffentlichen Sondersitzung. Die endgültige Entscheidung zu den Kneipenöffnungszeiten fällt der Gemeinderat am 20. Dezember 2016.
Am Treffen des Runden Tisches nahmen verschiedene Interessengruppen und Vereine teil, unter anderem Altstadtbewohnerinnen und -bewohner sowie Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates, der Gaststätten, der Industrie- und Handelskammer (IHK), des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), des Vereins Alt-Heidelberg e.V., der Bürgerinitiative LindA und der Stadtverwaltung.
In konstruktiver Gesprächsatmosphäre wurde das Für und Wider einer Neuregelung der Sperrzeit erörtert: Ein Teil der Anwesenden begrüßte den Vorschlag der Stadtverwaltung, dass die Kneipen in der Kernaltstadt ab 1. Januar 2017 werktags um 1 Uhr und am Wochenende um 3 Uhr schließen sollen. Der Verwaltungsvorschlag sieht vor, dass auch die Öffnungszeit der Diskotheken künftig samstags und sonntags auf 3 Uhr begrenzt sind. Bürgermeister Wolfgang Erichson betonte: „Wir versuchen einen Interessenausgleich herzustellen: Werktags kommen wir mit dem 1-Uhr-Limit dem Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft entgegen, dafür gewichten wir am Wochenende mit der Sperrzeit um 3 Uhr die Interessen der Gastronomen höher.“
Weil sie die Existenz von Kneipen und Diskotheken bedroht sehen und weil Heidelberg auch für junge Menschen attraktiv bleiben müsse, sprach sich ein anderer Teil der Anwesenden gegen den Vorschlag der Verwaltung aus. Andere sahen in der Regelung, die vor dem 1. Januar 2015 galt – Kneipen schlossen werktags um 2 Uhr, am Wochenende um 3 Uhr und Diskotheken um 5 Uhr – einen guten Kompromiss zum Vorschlag der Verwaltung.
Einsatzberichte und Ergebnisse neuer Lärmmessungen
Die Ergebnisse der von der Stadtverwaltung beauftragten Lärmgutachter Genest und Partner sind eindeutig: In der Altstadt hat der Lärm gesundheits- und umweltschädliche Auswirkungen. Der zulässige Richtwert von 45 Dezibel wird in der Altstadt um 20 bis 25 Dezibel überschritten – an Wochenenden sogar um 30 bis 43 Dezibel. Der Schallpegel ist an fünf Punkten in der Altstadt von Mai bis Juli 2016 gemessen worden: in der Unteren Straße auf Höhe des Fischmarkts, an der Ecke Hauptstraße/Floringasse, in der Kettengasse, in der Dreikönigstraße und in der Hauptstraße auf Höhe des Kurpfälzischen Museums. Höchstwerte wurden vor allem in der Unteren Straße und im zentralen Teil der Hauptstraße festgestellt – vergleichbar sind diese mit vorbeifahrenden Lkw oder Motorsägen.
Auch die Berichte von Polizei und Stadtverwaltung bestätigten erneut, dass seit der Sperrzeitenverkürzung im Januar 2015 die Ruhe- und Ordnungsstörungen in der Altstadt zugenommen haben. Die landesweite Sperrzeitregelung, wonach Kneipen und Gaststätten an Wochentagen bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr öffnen dürfen, habe nicht zu der erhofften Entzerrung des Gästeaufkommens geführt, so Bernd Köster, Leiter des Bürgeramtes. Die längeren Öffnungszeiten hätten zu mehr Alkoholkonsum, Vandalismus und Aggressivität geführt.
Der Runde Tisch hatte bereits von November 2009 bis März 2010 vier Mal getagt, um alle Akteure und Bürger an einer Lösungsstrategie zu beteiligen. Im März 2010 war ein 58 Punkte umfassendes Handlungskonzept geschnürt worden.
Ergänzend: Den 58-Punkte-Plan zur Reduzierung des Lärms in der Altstadt gibt es online unter www.heidelberg.de > Bürgerservice > Lärm in der Altstadt