Kreis Germersheim: Geflügel muss ab sofort im Stall bleiben

Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Germersheim – Vorsorglich und um die sog. Vogelgrippe einzudämmen, hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches im Landkreis Germersheim gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung zuhalten ist. Diese Vorrichtung muss mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (z.B. Vogelkot) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gesicherten Seitenabgrenzung ausgestattet sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere).

Noch gibt es im Landkreis Germersheim keinen Nachweis der Tierseuche. Dennoch hat die Kreisverwaltung diese und weitere Vorsichtsmaßnahmen ab heute, 16. November 2016, angeordnet, da eine Ausbreitung des Influenzavirus des Subtyps H5N8 durch Wildvögel sehr wahrscheinlich ist. Fachleute gehen von einem hohen Ansteckungsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel aus.

Die Allgemeinverfügung regelt zudem, dass die Eingänge zu Geflügelhaltungen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen sein müssen (Desinfektionswannen oder -matten). Wer eine Geflügelhaltung betritt, ist verpflichtet, Schutzkleidung anzuziehen und Einwegkleidung nach Verwendung zu entsorgen.
Verboten ist ausdrücklich, neues Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen, mobile Geflügelhändler etc. aufzunehmen. Ebenso untersagt sind Geflügelbörsen und Märkte u.ä., bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt werden soll.
Jeder Geflügelhalter, der sein gehaltenes Geflügel noch nicht gemeldet hat, ist aufgefordert, dies unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzuzeigen, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck, der auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de, Downloads (Rubrik Veterinärwesen und Verbraucherschutz).

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 34) des Landkreises Germersheim) mit den weiteren Vorgaben u.a. zur Desinfektion von Gegenständen ist auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de, zu finden.

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Diese Aufstallungsanordnung ist ein Beitrag, um die Tierseuche schnell und wirksam einzudämmen.