Weinheim – Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen.
Weinheim. Die Stadt Weinheim ist auf ihrem Gebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer Apfelbach und Atzelbach. Deshalb führt das Tiefbauamt Weinheim am 29. November gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entlang dem Apfelbach und Atzelbach eine Gewässerschau durch. Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadtverwaltung Weinheim bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden sie sich bitte an das Tiefbauamt, Herr Lippmann; Tel. 06201/82 356.