Mannheim – Die in der vergangenen Woche ausgesprochenen Sicherheitsmaßnahmen werden in Hinblick auf die bundesweite Ausbreitung von mit dem Vogelgrippe-Virus infizierten Vögeln flächendeckend auf das gesamte Land Baden-Württemberg ausgeweitet.
Bis zum 15. November 2016 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 162 Totfunde bei Wildvögeln untersucht, von denen 130 Vögel als mit dem hochpathogen Influenzavirus vom Subtyp H5N8 infiziert diagnostiziert wurden. Positive Wildvogelbefunde wurden neben dem Bodensee auch in den Anrainerstaaten am Genersee und am Starnbergersee diagnostiziert. Das hochpathogene Virus wurde nun auch in Hausgeflügelhaltungen in Schleswig-Holstein, Österreich und den Niederlanden festgestellt. Darüber hinaus hat das Seuchengeschehen zwischenzeitlich auch andere Wildvogelarten als Wasservögel erfasst. In Baden-Württemberg wurde der Geflügelpestbefund bei zwei Krähen bestätigt. Es ist deshalb unabdingbar, die getroffenen Präventionsmaßnahmen zu verstärken.
Die Stadt Mannheim veröffentlicht als örtlich zuständige Behörde auf ihrer Internet-Seite deshalb eine erweiterte Allgemeinverfügung, die sich nicht mehr nur auf einen Streifen von 500 Meter entlang des Rheins bezieht. Die wesentlichen Neuregelungen darin lauten:
• Alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel unterliegen der Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten sind. Denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu minimieren und, wenn möglich, zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen hat im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu geraten.
• Tierhalter mit weniger als 100 Stück Geflügel haben Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere sowie ab einer Tierzahl von 10 Tieren über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag zu führen.
• Hinzu kommen für Geflügelhaltungen mit weniger als 1.000 Stück Hygiene- und Desinfektionsregeln.
• Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind ab sofort verboten. Das Verbot ist erforderlich, da durch den bei solchen Veranstaltungen gegebenen engen Kontakt von Tieren ein bislang nicht abschätzbares Infektionsrisiko besteht und durch einen Verkauf eine Verschleppung von potentiell infizierten Tieren möglich ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind lokale Geflügel- oder Vogelausstellungen durch ortsansässige Kleintierzuchtorganisationen in geschlossenen Räumen innerhalb Mannheims.
Die Regelungen gelten bis 31. Januar 2017.
Die Stadt Mannheim betont, dass nach wie vor kein Zusammenhang mit dem Vogelgrippe-Geschehen im Mannheimer Luisenpark besteht, da es sich dabei um einen anderen, nicht hochansteckenden Virustyp (H7N3) handelte. „Die seit Montag dieser Woche angelaufenen Nachbeprobungen bei den Vögeln des Luisenparks haben bislang ausschließlich negative Befunde ergeben“, berichtet Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht.
In Folge einer Vogelgrippe mussten vor einigen Wochen zahlreiche Tiere getötet werden, seither sind die Vogelvolieren für Besucher nicht mehr zugänglich.