Kreis Bad Dürkheim: Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Antragsfrist verlängert

Fördergelder für Kreis und 36 Kommunen

Das Kreishaus in Bad Dürkheim (Foto: Reinhard Schnell)
Das Kreishaus in Bad Dürkheim (Foto: Reinhard Schnell)

Bad Dürkheim – Fast 12 Millionen Euro für aktuelle Infrastrukturprojekte im Landkreis Bad Dürkheim: Das „Kommunale Investitionsprogramm 3.0“ des Bundes fördert finanzschwache Kommunen, damit diese wichtige Erneuerungen angehen können. Nun hat der Bundesrat zugestimmt, den Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen um jeweils zwei Jahre zu verlängern. Die Entscheidung fiel im November, nachdem der Bundestag bereits im Oktober zugestimmt hatte. Damit haben die Kommunen bis Ende 2020 Zeit, die Maßnahmen abzuschließen – bisher mussten sie vor dem 31. Dezember 2018 beendet sein.

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 entfallen auf Rheinland-Pfalz 253 Millionen Euro, die in drei Bereichen investiert werden sollen: Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Straßen, barrierefreier Städtebau, Informationstechnologie und energetische Sanierung, sowie Bildungsinfrastruktur und Klimaschutz. Für jeden Bereich gibt es entsprechende Einschränkungen, welche Projekte genau gefördert werden können.

Das rheinland-pfälzische Finanzministerium hatte im vergangenen Jahr für die Verteilung zwei Körbe gebildet. Korb 1 entspricht einem Volumen von 175 Millionen Euro, die nach einem bestimmten Schlüssel an kreisfreie Städte und Kreise verteilt werden, die sie wiederum an ihre Kommunen weitergeben. Die übrigen 78 Millionen Euro gehen an kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte und Landkreise, aufgeteilt nach einem anderen Schlüssel, um das Geld für eigene Projekte zu verwenden (Korb 2). Auf den Landkreis Bad Dürkheim entfallen so insgesamt etwa 11, 9 Millionen Euro. Davon sind 6,15 Millionen Euro für Projekte des Landkreises gedacht und 5,7 Millionen Euro für die Kommunen.

Das Programm richtet sich ausschließlich an finanzschwache Kommunen. Die Kriterien zur Abgrenzung der Finanzschwäche werden durch den Landkreis bestimmt: Der Kreisausschuss hat 2015 beschlossen, dass diese sich an denen des Konjunkturpakets II orientieren sollen. Eine Finanzschwäche ist danach in der Regel dann anzunehmen, wenn in einem Haushaltsjahr und den drei folgenden Haushaltsjahren eine negative freie Finanzspitze vorliegt. Eine besondere Finanzschwäche ist dann anzunehmen, wenn zusätzlich zu den für die Zukunft prognostizierten negativen freien Finanzspitzen bereits in der Vergangenheit erhebliche Haushaltsdefizite bzw. ein negatives Eigenkapital erwirtschaftet wurden. Im Kreis Bad Dürkheim sind 36 von 54 Kommunen nach diesen Kriterien finanzschwach. Fünf von diesen Kommunen weisen zusätzlich in den Jahren 2012 bis 2014 eine negative freie Finanzspitze von mehr als fünf Prozent der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen des Finanzhaushalts aus und sind damit als besonders finanzschwach anzusehen.

Der Landkreis hat im vergangenen Jahr in Absprache mit den Kommunen, die Projekte gemeldet haben, eine Prioritätenliste für die Förderung erstellt. Diese wurde an das Finanzministerium weitergegeben. Im Bereich der Gemeinden (Korb 1) sind dies beispielsweise die energetische Sanierung von Grundschulen, Kitas, Mehrzweckhäusern und Verwaltungsgebäuden oder die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Insgesamt stehen für alle Maßnahmen etwa sechs Millionen Euro zur Verfügung. Im Bereich der Kreisbaumaßnahmen stehen zum Beispiel die energetischen Sanierungen am Wernher-Heisenberg-Gymnasium Bad Dürkheim und an der Siebenpfeiffer Realschule plus und Fachoberschule Haßloch mit einer Fördergesamtsumme von ungefähr 5,9 Millionen Euro auf der Liste.

Nach Rückmeldung durch das Finanzministerium hinsichtlich der tatsächlichen Förderfähigkeit sowie konkreten Kostenschätzungen bzw. Ausschreibungen der Kommunen, hat sich im Verlauf des Jahres 2016 die Notwendigkeit ergeben, die ursprüngliche Projektliste zu aktualisieren. Der Kreisausschuss hat darüber im Juni entschieden und der neuen Projektliste einstimmig zugestimmt. Teilweise ergaben sich bei den gemeldeten Projekten andere Investitionsvolumen, teilweise wurden Projekte nicht weiter verfolgt und deshalb neue Projekte von den Kommunen vorgeschlagen. In der aktualisierten Projektliste sind statt bisher 41 inzwischen 44 Maßnahmen enthalten.