Ludwigshafen – Im Fall der syrischen Flüchtlingsfamilie aus Bobenheim-Roxheim, die ihr Kleinkind bei ihrer Flucht aus dem Libanon nach Deutschland zurücklassen musste, hat die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis die Vorabzustimmung erteilt. Damit liegt die Entscheidung über den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft im Libanon.
„Uns als Kreisverwaltung war es wichtig, die Sachlage zeitnah aber mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen, um der Familie zu helfen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Vorabzustimmung zum Nachzug des Kleinkindes zu ermöglichen. Ich bin froh, dass die Gesetzeslage in diesem Fall eine humanitäre Lösung zugelassen hat“,
sagt Landrat Clemens Körner zur Entscheidung der Ausländerbehörde im Kreishaus.