Wiesbaden – Eigentlich ist die Entsorgung von Sperrmüll für private Haushalte ganz einfach. Nach einer telefonischen Terminvereinbarung mit den Entsorgungsbetrieben wird der Sperrmüll bis zu viermal im Jahr kostenlos abgeholt. Dennoch steht immer häufiger Sperrmüll Tage vor dem vereinbarten Termin am Straßenrand. Ab Januar 2017 verhängt das Umweltamt dafür Bußgelder.
Wer Sperrmüll abholen lassen möchte, vereinbart beim Service-Center der ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) unter der Rufnummer 0611 319700 einen Termin. Der abzuholende Sperrmüll darf erst am Abend vor dem zugewiesenen Abholtermin auf den Bürgersteig gestellt werden. Dabei ist er so zu positionieren, dass er gut abtransportiert werden kann und Fußgänger und Verkehr nicht behindert oder gefährdet.
Wird Sperrmüll jedoch früher als am Abend vor dem Abholtermin herausgestellt oder ergibt sich durch die Bereitstellung eine Verkehrsbehinderung, so stellt das eine Ordnungswidrigkeit nach der städtischen Kreislaufwirtschaftssatzung dar. Gleiches gilt für das unbefugte Durchsuchen oder Wegnehmen des zur Abholung vorgesehenen Sperrmülls.
Bislang wurden solche Verstöße nicht verfolgt. In den letzten Jahren ist der Anteil an zu früh herausgestelltem Sperrmüll jedoch stetig gestiegen, wodurch der störende Abfall länger als nötig im öffentlichen Raum verbleibt. So steigt die Gefahr, dass der Sperrmüll durchwühlt wird und sich über eine größere Fläche verteilt.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird ab Januar 2017, in Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieben, der ordnungswidrige Umgang mit Sperrmüll durch das Umweltamt verfolgt. „Sperrmüllsünder“, die sich nicht an die Regeln zur Sperrmüllabholung halten oder fremden Sperrmüll durchwühlen und entfernen, müssen künftig mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro rechnen. Mit dieser Maßnahme wird dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Sauberkeit entsprochen.