Rheinstetten – „Mich ärgert die Aussage führender Landespolitiker, dass die Kommunen im Geld schwimmen würden“, so Oberbürgermeister Sebastian Schrempp in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2017 im Gemeinderat am 22. November. Diese Behauptung widerlegte Schrempp mit den Argumenten, dass es erstens große Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen gebe – und hierbei Rheinstetten nicht zu den einnahmestärksten Gemeinden gehöre – und dass zweitens viele zwingende Ausgaben kontinuierlich steigen.
Während das Land selbst auf eine „schwarze Null“ im Landesetat hinarbeitet, werden die Kommunen durch eine zusätzliche Vorwegentnahme aus Finanzausgleichsmitteln stärker belastet. So ist der Rheinstettener Planentwurf 2017 zwar einerseits wieder von wichtigen Investitionen in die Zukunft der Stadt geprägt – zum Beispiel Umbau Schulzentrum, Ganztagesgrundschule, Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehr, LED-Straßenbeleuchtung –, er ist jedoch zugleich durch eine deutliche Erhöhung der Kreisumlage um rund 750.000 Euro sowie weitere zwingende Steigerungen (wie z.B. Tarifanhebungen bei den Personalausgaben) belastet. Als Einmaleffekt im Jahr 2017 kommt die Containermiete für die Auslagerung Schulzentrum mit 900.000 Euro hinzu. Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf daher ein Defizit von über 3,3 Millionen Euro bei einem Gesamtvolumen von ca. 50,5 Millionen Euro auf.
Die noch vor einigen Jahren guten Rücklagen der Stadt sind durch das Großprojekt Schulzentrum abgeschmolzen worden, Kreditaufnahmen unumgänglich. Doch sind solche Investitionen wichtig, um der heutigen und den künftigen Schülergenerationen zeitgemäße Rahmenbedingungen für das Lernen zu bieten. Investitionen in die Infrastruktur, wie etwa in das Straßen- oder Kanalnetz sowie öffentliche Gebäude, erhalten die Lebensqualität in der Stadt. Im Ergebnishaushalt, außerhalb der Investitionen, schlagen neben der deutlich höheren Kreisumlage u.a. auch Kosten für den ÖPNV und die Personalkosten zu Buche. Besonders die Erweiterung von Kinderbetreuungsangeboten hat in den letzten Jahren zu einer Erhöhung des Personalbestands geführt. Rheinstetten liegt dabei im Durchschnitt der Landeskommunen.
OB Schrempp machte deutlich, dass das im Entwurf enthaltene Defizit so nicht stehen bleiben soll. Er möchte dem Gemeinderat im Rahmen der Beratungen vorschlagen, alle Gebühren auf den Prüfstand zu stellen, Instandhaltungsmaßnahmen teilweise zu schieben, Standards zu hinterfragen und auch eine pauschale Kürzung in allen Bereichen vorzusehen.
In der Sitzung des Gemeinderates bereits beschlossen wurden neue Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2017 und eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung. Erstmals nach sechs Jahren steigt der Grundsteuerhebesatz bei Grundsteuer A von 310 auf 325 % und bei Grundsteuer B von 345 auf 360 %. Der Gewerbesteuerhebesatz steigt ebenfalls von 345 auf 360 %. Bei der Vergnügungssteuer, die vor allem der Besteuerung von Geldspielgeräten dient, beträgt der Steuersatz künftig 23 % der Bruttokasse. Nahezu alle Ratsmitglieder waren sich einig, dass angesichts der Haushaltslage auf eine Anpassung der Steuersätze nicht verzichtet werden kann. Um nicht im Jahr 2017 alle Steuerbescheide nochmals mit hohem Aufwand ändern zu müssen, beschloss der Gemeinderat bereits jetzt die notwendige Hebesatzsatzung. Mehrere Stadträte betonten, dass die Steuersätze über viele Jahre stabil gehalten wurden.