Mainz – Am 9. Mai 2017 findet der 32. Schüler-Landtag Rheinland-Pfalz statt. Auch in diesem Schuljahr haben wieder vier Schulklassen aus verschiedenen Schularten und unterschiedlichen Regionen des Landes die Möglichkeit, an diesem anspruchsvollen Projekt der politischen Bildung teilzunehmen. Teilnahmeberechtigt sind Klassen der 10. Jahrgangsstufe aller Schularten. Ausnahmen, etwa für berufsbildende Schulen, sind nach Rücksprache mit der Landtagsverwaltung möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 20. Dezember 2016.
Landtagspräsident Hendrik Hering: „Der Landtag hat 1985 als erstes Parlament in Deutschland einen Schüler-Landtag eingeführt – mit großem Erfolg. Der Schüler-Landtag ist mehr als ein Parlamentsspiel, denn junge Menschen können auf diese Weise direkt Einfluss nehmen auf die Landespolitik. In den vergangenen Jahren sind schon viele politische Impulse des Schüler-Landtags von der Landespolitik aufgegriffen worden.“
Der Schüler-Landtag wird nach ähnlichen Regeln durchgeführt wie die richtigen Landtagssitzungen. Vier Schulklassen bilden vier „Fraktionen“. Sie beraten Anträge zu landespolitischen Themen, die sie zuvor in ihren Schulen mehrere Monate lang intensiv vorbereitet und selbst ausgearbeitet haben. Die Beratungen der Plenarsitzung, die von Stenografen protokolliert werden, enden mit der Abstimmung über die Anträge und Änderungsanträge. Die Beschlüsse des Schüler-Landtags werden anschließend den zuständigen Fachausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. An den Sitzungen der Fachausschüsse nehmen auch die beteiligten Schulklassen teil.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen im PDF-Format sowie ausführliche Informationen über den Ablauf des Schüler-Landtags stehen auf der Jugendhomepage des Landtags unter www.jugend-im-landtag.rlp.de (Rubrik „Schüler-Landtag/Anmeldung“) zur Verfügung.
Kontakt: Andreas Jaeger, Kommunikation und neue Medien, Landtag Rheinland-Pfalz, Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz, Telefon: 06131-208 2203, Fax: 06131–208 2384, E-Mail: Andreas.Jaeger@landtag.rlp.de.