Karlsruhe (ots) – Ein mit Haftbefehl gesuchter Mann wurde gestern Vormittag durch Zivilfahnder der Bundespolizei auf seiner Arbeitsstelle in Ubstadt-Weiher aufgesucht.
Der 36-Jährige wurde in einem Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Da er die Strafe bisher nicht bezahlt hatte, wurde der Mann zur Festnahme ausgeschrieben.
Der Arbeitgeber hatte ein Nachsehen und bezahlte die Geldstrafe. Somit konnte die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden und der Angestellte konnte seine Arbeit fortsetzen.