Wiesloch – Auf vielen Weihnachtswunschzetteln stehen Drohnen, ferngesteuerte unbemannte Flugmodelle, ganz weit oben. Was Hobbypiloten versicherungstechnisch beachten müssen, um sicher abzuheben.
Drohnen entwickeln sich zum Verkaufsschlager. Nach Schätzungen der Deutschen Flugsicherung sind allein in Deutschland bislang rund 400.000 sogenannte Multicopter über den Ladentisch gegangen. Ralf Houben, Bereichsvorstand für die Region Mitte beim Finanzdienstleister MLP erklärt, was die Freizeit-Flieger wissen müssen:
Ist eine Versicherung für Drohnen erforderlich?
Ja. Verursacht der Hobby-Pilot einen Schaden, muss er dafür einstehen. Seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte sogar Pflicht. Solange es sich dabei um ein Spielzeug handelt, reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Allerdings schließen einige Anbieter Drohnen explizit aus ihrem Schutzumfang aus. Andere versichern ausschließlich Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm, die nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden. Zu klären ist unbedingt vor dem ersten Flug, ob die Drohne vom eigenen Haftpflichtschutz gedeckt ist. Wenn nicht, ist eine Zusatzversicherung notwendig. Die gibt es für rund 90 Euro im Jahr. Der Beitrag hängt unter anderem vom Gewicht des Fluggeräts ab. Wer die Drohne kommerziell etwa für Luftbilder nutzt, braucht in jedem Fall eine separate gewerbliche Haftpflichtversicherung.
Wann benötigen Drohnenpiloten eine Aufstiegserlaubnis?
Generell ist solch eine Genehmigung bei einer Nutzung für gewerbliche Zwecke und für Drohnen, die mehr als fünf Kilogramm wiegen, erforderlich. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann diese entweder für Einzelflüge oder für einen befristeten Zeitraum erteilen. Wichtige Voraussetzung ist, dass der Pilot eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen kann.
Sind weitere Versicherungen sinnvoll?
Je nach dem Wert der Drohnen kann sich eine Kasko-Absicherung lohnen. Diese kommt bei selbstverschuldeten Schäden an dem Fluggerät auf, die etwa aufgrund eines Bedienungsfehlers oder Absturzes entstehen.
Damit es nicht zum Schaden kommt: Tipps für Einsteiger
Drohnenkapitäne müssen sich an bestimmte Vorgaben halten. So dürfen sie ihre Fluggeräte in Deutschland maximal 100 Meter hoch und nur in Sichtweite fliegen lassen. GPS-gesteuerte Geräte sind hierzulande verboten. Auch größere Menschenmengen, Naturschutzgebiete, militärische Objekte, Krankenhäuser, Kraftwerke und Gefängnisse zu überfliegen, ist tabu. Um gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr zu vermeiden, gilt bei Flughäfen und Landeplätzen zudem ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern. Viele Städte haben zudem eigene Bestimmungen erlassen, die das Drohnenfluggebiet einschränken. In Berlin dürfen Drohnen ohne Sondererlaubnis nicht innerhalb des S-Bahnrings fliegen.